20.02.2014

Gesetzgebung ist gut, Kontrolle ist wichtig

Wie wichtig Lebensmittelkontrollen sind, haben die Skandale der letzten Jahre um Gammelfleisch, Dioxin-Eier oder Pferdefleisch gezeigt. Der Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments hat am Donnerstag über den Vorschlag der EU-Kommission abgestimmt, die Gesetzgebung zu amtlichen Kontrollen von Lebens- und Futtermitteln neu zu regeln und zu vereinfachen. "Oberstes Ziel der Überarbeitung ist es, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sichere Produkte kaufen können. Dafür müssen die Mitgliedstaaten in der Lage sein, Lebensmittelkontrollen zu finanzieren", so die SPD-Europaabgeordnete und Lebensmittelexpertin Dagmar ROTH-BEHRENDT. "Deswegen ist es richtig, die kontrollierten Unternehmen an den Kosten der Kontrollen zu beteiligen", so Dagmar ROTH-BEHRENDT. Eine pauschale Erhebung von Gebühren, ohne dass in dem konkreten Unternehmen eine Kontrolle stattfand, ist vom Ausschuss aber abgelehnt worden. "Die Unternehmen haben ein Interesse daran, mit dem Ergebnis der Kontrolle werben zu können. Sie dürfen aber nur an den Kosten beteiligt werden, die durch Kontrollen in ihrem Unternehmen entstanden sind", begrüßt Dagmar ROTH-BEHRENDT das Ergebnis der Abstimmung im Ausschuss. Die Erfahrung in den Mitgliedstaaten lehrt aber auch, dass genau geschaut werden muss, wofür die eingenommenen Mittel genutzt werden: "Dabei möchte ich vor allem wissen, wie viele Kontrollen durchgeführt worden sind. Auch die Unternehmen haben ein Recht darauf, das zu erfahren", so Dagmar ROTH-BEHRENDT. Anders als von der EU-Kommission ursprünglich vorgesehen, werden die Mitgliedstaaten bei der Erhebung der Gebühren mehr Flexibilität haben. "Die Mitglied­staaten sollten aber nicht den Krokodilstränen der Industrie auf den Leim gehen", so Dagmar ROTH-BEHRENDT. "Wer behauptet, dass diese Gesetzgebung die Kosten und Preise in die Höhe treiben wird, vergisst dabei, dass selbst die anteilig umgelegten Kosten marginal sein werden bei der Produktmenge", ergänzt Dagmar ROTH-BEHRENDT. Deutsche CDU-Abgeordnete hatten beantragt, dass die Beteiligung an den Gebühren erst für Unternehmen gelten soll, deren Jahresumsatz mehr als drei Millionen Euro beträgt. "Das hätte bedeutet, dass die Industrie sich so gut wie überhaupt nicht an den Gebühren beteiligt hätte. Weniger Mittel führen zu weniger Kontrollen und zu weniger Verbrauchersicherheit", begrüßt Dagmar ROTH-BEHRENDT die Ablehnung dieses Antrags im Ausschuss. Nach der Abstimmung im Ausschuss wird nun im März das Plenum des Europäischen Parlaments über die Verordnung entscheiden, bevor es zu Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten kommt. Weitere Informationen: Büro Roth-Behrendt +32 2 28 45453 und Algara Stenzel +32 473 93 00 60 (Pressesprecherin)