04.12.2024

"Greenwashing, Täuschung und unfairen Wettbewerb eindämmen"

Abstimmung über Nachhaltigkeits-Beweise bei Produkten

Im März 2023 hatte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über umweltbezogene Produktaussagen vorgelegt. Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen dazu, Aussagen über die positive Umweltauswirkung ihrer Produkte oder ihres Unternehmens belegen können zu müssen, transparent über die Aussagen und ihre Hintergründe zu kommunizieren und die Umweltwerbeaussagen vor ihrer Verwendung von unabhängigen Dritten überprüfen zu lassen. Das Europäische Parlament hatte kurz vor Ende der letzten Legislaturperiode, im März 2024, seine Verhandlungsposition festgelegt. Die federführenden Ausschüsse für Umweltfragen und für Binnenmarkt und Verbraucherschutz müssen dieses Mandat für das neu gewählte Europäische Parlament jetzt noch einmal bestätigen. 

Delara Burkhardt, Ko-Berichterstatterin des Europäischen Parlaments zur Green-Claims-Richtlinie und Mitglied im Umweltausschuss:

„Wer Nachhaltigkeit verspricht, muss auch liefern: In den weiteren Verhandlungen werde ich mich für eine EU-Richtlinie einsetzen, die falsche Aussagen über die angeblich positive Umweltwirkung von Produkten oder Unternehmen aus unseren Supermärkten, Online-Shops und Werbeanzeigen verbannt.

Irreführende Werbeaussagen sind Verbrauchertäuschung und Wettbewerbsverzerrung. Die neue Richtlinie sorgt für klare Regeln: Wer mit Umweltaussagen wirbt, muss diese belegen, transparent kommunizieren und vorab durch unabhängige Dritte überprüfen lassen. Mit der Green-Claims-Richtlinie beenden wir Greenwashing und sorgen für ehrliche Verbraucherinformationen und fairen Wettbewerb für Unternehmen, die tatsächlich und nachweisbar etwas für die Umwelt tun.

Die Richtlinie bürdet Unternehmen keine neue Bürokratie auf. Umweltwerbeaussagen zu machen bleibt eine freiwillige Unternehmensentscheidung. Und das lohnt sich oft, denn viele Verbraucherinnen und Verbraucher sind bereit, mehr für Produkte mit positiver Umweltwirkung zu zahlen. Wer mit dem Wunsch der Verbraucherinnen und Verbraucher nach nachhaltigem Konsum Gewinne machen will, muss die positive Umweltbilanz seiner Produkte belegen können – alles andere ist Verbraucherabzocke.“

Stimmen die Ausschüsse zu, können Verhandlungen mit dem Rat und der Europäischen Kommission („Trilog“) Ende Januar 2025 beginnen. Ein PDF-Dokument mit häufig gestellten Fragen zur Richtlinie finden Sie auf unserer Website.