05.04.2017Großbritannien wird ein Drittstaat „Großbritannien wird keine Sonderbehandlung bekommen. Nach dem Brexit wird das Land ein Drittstaat wie jedes andere Land auf der Welt sein“, sagt Jo Leinen, verfassungspolitischer Sprecher der Europa-SPD. „Die Resolution des Europäischen Parlaments zum EU-Austritt Großbritanniens ist in dieser Hinsicht eindeutig.“ Das Plenum stimmt am Mittwoch, 5. April, über Kernforderungen für die Austrittsverhandlungen mit Großbritannien ab. „Zunächst muss sich die Europäische Union mit Großbritannien auf die Bedingungen für den Austritt einigen. Viele EU-Bürgerinnen und Bürger haben sich in Großbritannien ein Leben aufgebaut und ihre Zukunft geplant. Der Brexit stellt für diese Menschen die gesamte Lebensplanung in Frage. Es hat oberste Priorität, die Rechte dieser Menschen zu sichern“, sagt Jo LEINEN. „Großbritannien muss außerdem zu den bereits eingegangenen finanziellen Verpflichtungen stehen. Die Brexit-Rechnung könnte bis zu 60 Milliarden Euro betragen. Das hat nichts mit Strafe zu tun, sondern mit Fairness.“ Erst wenn weitgehend Klarheit über den Austritt besteht, könne über die zukünftigen Beziehungen und eventuelle Übergangsregelungen gesprochen werden. „Die britische Regierung hat klargestellt, dass sie die Personenfreizügigkeit und die Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs ablehnt und nicht weiter am gemeinsamen Markt teilnehmen möchte. Für Großbritannien kann es jedoch keinen privilegierten Zugang zum EU-Binnenmarkt geben - auch nicht für die britische Finanzindustrie“, stellt Jo LEINEN klar. Ziel sei vielmehr, ein möglichst umfassendes Freihandelsabkommen auszuhandeln. „Es könnte gut und gerne zehn Jahre dauern, bis ein Freihandelsabkommen unterschriftsreif ist. Das Europäische Parlament wird einem Abkommen zudem nur zustimmen, wenn Großbritannien die hohen EU-Standards bei Arbeitnehmerrechten, Umweltschutz und Steuerfragen akzeptiert und sich keine unfairen Wettbewerbsvorteile verschaffen kann.“ Jo Leinen warnt zudem davor, im Zuge der Brexit-Verhandlungen laufende EU-Gesetzgebungsverfahren zu missbrauchen: „Die Austrittsverhandlungen müssen vom normalen EU-Betrieb getrennt laufen. Solange Großbritannien nicht aus der EU ausgetreten ist, hat es alle Rechte und Pflichten eines Mitglieds. Das Gebot der loyalen Zusammenarbeit verbietet es, Gesetzgebungsprozesse zu blockieren, um Druck auf die Brexit-Verhandlungen auszuüben. Angesichts der großen Herausforderungen für die Europäische Union könnten wir eine britische Blockade-Taktik nicht hinnehmen.“ Der Europäische Rat wird auf einem Sondergipfel am 29. April die Leitlinien für die Brexit-Verhandlungen beschließen. Die Zweijahres-Frist für die Verhandlungen endet am 29. März 2019. Das Europäische Parlament muss dem Austrittsabkommen zustimmen. Weitere Informationen: Büro Leinen +32 228 47842 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)