04.02.2014

Großer Schritt hin zu einem digitalen Binnenmarkt

Künstler sollen künftig in der EU einfacher von den Rechten an ihren Werken profitieren. Das Europäische Parlament hat am Dienstag mit großer Mehrheit eine Richtlinie zur kollektiven Wahrnehmung von Rechten von Künstlern verabschiedet. Die abgestimmten Regelungen sind Ergebnis von Trilogverhandlungen und zielen zum einen auf eine Verbesserung der Transparenz und Effizienz von Verwertungsgesellschaften ab, wie zum Beispiel die GEMA in Deutschland. Zum anderen erleichtern und fördern sie die Nutzung von repertoireübergreifenden und grenzüberschreitenden Urheberrechten für mehrere Mitgliedstaaten. Bernhard RAPKAY, stellvertretender Vorsitzender der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament und Mitglied im federführenden Rechtsausschuss, begrüßt das Ergebnis: "Es ist uns gelungen, einen europäischen Rahmen für die kollektive Rechteverwaltung zu schaffen, der gemeinsame Anforderungen für alle Verwertungsgesellschaften aufstellt. Durch klare Vorschriften zur Organisation und Arbeitsweise wird die Transparenz der Gesellschaften erhöht, was Künstlern helfen wird, besser von ihren Rechten zu profitieren." Die Richtlinie soll aber auch die grenzüberschreitende Lizensierung von Urheberrechten verbessern. "Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einem europäischen digitalen Binnenmarkt", so Bernhard RAPKAY. "Durch die Schaffung von Mehrgebietslizenzen muss die Nutzung von Online-Musikwerken zukünftig nicht mehr vor Grenzen halt machen. Davon werden sowohl die Autoren als auch Anbieter und Nutzer profitieren." Weitere Informationen: Büro Rapkay +32 2 28 47593 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)