09.03.2016

Grünes Licht für bessere EU-Gesetzgebung

74 Prozent der Europäer sind laut der EU-Kommission der Meinung, dass durch EU-Gesetze zu viel Bürokratie entsteht. Die drei EU-Institutionen Parlament, Kommission und Rat haben diese Kritik aufgegriffen und die Regeln ihrer Zusammenarbeit reformiert. Das Europäische Parlament hat am Mittwoch in Straßburg für die neuen Leitlinien zur EU-Gesetzgebung gestimmt. Die neue sogenannte Interinstitutionelle Vereinbarung kann nun in Kraft treten. „Wir haben grünes Licht für diese Vereinbarung gegeben, denn durch sie können europäische Gesetze verständlicher, transparenter und somit qualitativ besser werden", so die SPD-Europaabgeordnete Sylvia-Yvonne Kaufmann, Mitglied im federführenden Verfassungsausschuss. „Das macht die Gesetze leichter umsetzbar und verringert eventuellen Verwaltungsaufwand für EU-Bürgerinnen und Bürger sowie für kleinere und mittlere Unternehmen. Eine Überarbeitung war dringend nötig, da die bisherige Regelung von 2003 durch den Vertrag von Lissabon, der die Stellung des Parlaments in der EU gestärkt hat, nicht mehr zeitgemäß war." Die Vereinbarung enthält neue Bestimmungen für den gesamten politischen Zyklus eines EU-Gesetzes, von der Einleitung bis hin zur nachträglichen Bewertung seiner Wirksamkeit. Die Abschätzung von Auswirkungen von Gesetzen wird nun gleichwertig sowohl wirtschaftliche als auch soziale und umweltbezogene Folgen umfassen. Bürgerinnen und Bürger können sich während des Gesetzgebungsprozesses durchgehend mithilfe eines Webportals beteiligen und die Mitgliedstaaten müssen kenntlich machen, wenn sie bei der Umsetzung einer Richtlinie in das nationale Recht über die EU-Gesetze hinausgehen. „Wenn klar ist, wer für welche Regelung die Verantwortung trägt, sorgt dies für mehr Transparenz und Bürgernähe“, macht Sylvia-Yvonne KAUFMANN deutlich. "Die Überarbeitung trägt auch dazu bei, das Brüssel-Bashing zu beenden, denn allzu häufig sind die Staaten für zusätzliche unnötige Verwaltungslasten selbst verantwortlich. Nichtsdestotrotz hat ein Mitgliedstaat selbstverständlich das Recht, höhere Sozial-, Verbraucher- und Umweltschutzstandards zu setzen, als auf EU-Ebene vereinbart.“ Weitere Informationen: Büro Kaufmann +32 228 37788 und Jan Rößmann + 32 228 43664