08.06.2017Inakzeptable Irreführung Der Europäische Gerichtshof hat am Donnerstag, 8. Juni, eine Klage der Firma Dextro Energy gegen die EU-Kommission abgewiesen. Dextro Energy wollte für die Vorzüge von Traubenzucker werben, was allerdings gegen die Ernährungs- und Gesundheitsgrundsätze verstößt. Das Unternehmen beantragte bei der EU-Kommission die Zulassung gesundheitsbezogener Aussagen, was die Kommission jedoch verwehrte. Der EuGH hat dies nun bestätigt. Susanne Melior, SPD-Europaabgeordnete aus dem Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, begrüßt das Urteil: „In der Europäischen Union ist mehr als die Hälfte der Menschen übergewichtig. Traubenzucker als leistungssteigernd zu bewerben, ist deshalb eine inakzeptable Irreführung.“ Wie groß das Problem mit Übergewicht ist, zeigen auch die Ergebnisse der I.-Familiy-Studie vom Februar 2017. Demnach sind viele europäische Kinder zu dick und werden immer dicker. „Was schon im Kindesalter beginnt, ist später nur schwer zu korrigieren, und kann zu schweren Erkrankungen wie Diabetes führen. Deshalb müssen wir bei Verbrauchern das Bewusstsein für gesunde Ernährung erhöhen - statt sie regelrecht zu täuschen. Mir geht es nicht darum, Werbung für Traubenzucker zu verbieten. Aber es darf nicht sein, dass dieser mit irreführenden gesundheitsbezogenen Angaben versehen wird“, so Susanne MELIOR abschließend. Weitere Informationen: Büro Melior +32 2 28 47183 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)