17.10.2011

Innenausschuss entscheidet über verbessertes EU-Fluggastdatenabkommen mit Australien

Der Innenausschuss im Europäischen Parlament wird am Montagnachmittag in Brüssel über die Zustimmung zum Abkommen zwischen der EU und Australien zur Weitergabe von Fluggastdaten entscheiden. Zuvor hatte die EU-Kommission nach Protesten aus dem Parlament verbesserte Vorschläge vorgelegt. Das neue Abkommen soll die Einhaltung der Zweckbindung bei der Datenerhebung und klare Bestimmungen für die Weitergabe an Drittstaaten festlegen. Birgit Sippel, innenpolitische Expertin der SPD-Europaabgeordneten: "Im Vordergrund des neuen Abkommens stehen europäische Datenschutzstandards, angemessene Klagemöglichkeiten für Betroffene und strikte Regelungen für die Weitergabe von Daten an Dritte. Jeder einzelne Fall soll manuell überprüft werden. Zudem ist die Datenübermittlung klar auf die Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität begrenzt. Ich hoffe, dass das Abkommen mit Australien wegweisend für die Verhandlungen mit den USA sein wird. Es sollen schließlich mit allen zu verhandelnden Ländern gleiche Standards gelten." Birgit Sippel betonte: "Leider enthält das Abkommen noch einige kritische Punkte, wie die Speicherfrist von fünfeinhalb Jahren, die verbesserungswürdig wäre. Auch die Definition von 'Profiling' sollte klarer ausgearbeitet werden. Das neue Abkommen ist jedoch besser als das vorherige oder etwa gar keines. Denn ein 'Nein' des Parlaments würde letztlich den Datenfluss von Fluggastinformationen keineswegs verhindern, sondern die Weitergabe von Daten ohne Rechtsgrundlage zur Folge haben." "Die Europäische Kommission hat sich verpflichtet, Gesetzesvorschläge für die Aussetzung und Beendung des Abkommens vorzulegen, wenn das Parlament aufgrund von Bedenken sie dazu auffordert. Das ist für unsere Zustimmung zum Abkommen entscheidend", so Birgit Sippel abschließend. Hintergrund: Die europäischen Innenminister haben in Brüssel am 22. September 2011, das neue Abkommen zur Überlieferung von Fluggastdaten an die australischen Sicherheitsbehörden unterzeichnet. Das Abkommen sieht vor, dass die Fluggastdatenspeicherung (Passenger Name Records), Namen und Anschrift sowie Kreditkarten und Telefonnummern registrieren. Auch besondere Essenswünsche sollen festgehalten werden.