22.11.2013Internationales Recht gilt auch in Russland Das in Russland festgehaltene Greenpeace-Schiff 'Arctic Sunrise' muss freigegeben werden, hat der Internationale Seegerichtshof in Hamburg am Freitag entschieden. "Nun steht es schwarz auf weiß“, begrüßt Knut Fleckenstein das Urteil, SPD-Europaabgeordneter und Vorsitzender der EU-Russland-Delegation im Europäischen Parlament. „Laut internationalem Recht muss das im September in internationalen Gewässern festgesetzte und in Russland festgehaltene Greenpeace-Schiff 'Arctic Sunrise' an die Niederlande als Flaggenstaat zurückgegeben werden. Die 30 festgehaltenen Besatzungsmitglieder müssen sofort freigelassen werden. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass es bei diesem Fall nicht nur um die Verletzung von internationalen Konventionen und die Rückgabe von materiellen Werten geht. Das Schicksal der 28 Besatzungsmitglieder und 2 Journalisten aus insgesamt 18 Ländern ist erst dann eindeutig geklärt, wenn Russland tatsächlich die Untersuchungshaft aller 30 Personen beendet und ihnen erlaubt, russisches Territorium zu verlassen." Am Sonntag, den 24. November endet die Untersuchungshaft der Greenpeace-Aktivisten und Journalisten, die sich auf dem Schiff aufhielten. In dieser Woche entschied deshalb ein Gericht in Sankt Petersburg, fast alle Betroffenen auf Kaution freizulassen. „Die Freilassung sollte für alle 30 betroffenen Personen gelten“, mahnt Knut Fleckenstein dennoch, „es ist nicht ersichtlich, warum es notwendig sein sollte, die Untersuchungshaft für einen Aktivisten um drei Monate zu verlängern, während sie für alle anderen beendet wird. Wir reden hier von einem Verfahren gegen Umweltschützer, die friedlichen Protest eingelegt hatten. Wir reden nicht von Kriminellen, deren Freilassung Ermittlungen hätte beeinträchtigen oder neue Gefahr hätte hervorbringen können. Die Untersuchungshaft hat lange genug gedauert." Hintergrund: Zwei Mitglieder der Besatzung des Greenpeace-Schiffs "Arctic Sunrise" waren am 18. September bei ihrem Versuch, auf eine Ölbohrinsel von Gazprom zu klettern, von der russischen Küstenwache festgenommen worden. Am folgenden Tag brachten russische Behörden das Greenpeace-Schiff auf, das am 24. September vor dem russischen Murmansk vor Anker ging. Seitdem befanden sich alle 30 Besatzungsmitglieder in Untersuchungshaft, zunächst in Murmansk, dann in Sankt Petersburg. Der Vorwurf der Piraterie wurde schließlich ersetzt durch den des Rowdytums. Das Greenpeace-Schiff hatte sich in internationalen Gewässern befunden und war unter niederländischer Flagge gesegelt. Die Niederlande hatten deshalb am 4. Oktober ein Schiedsgerichtsverfahren gegenüber Russland vor dem Internationalen Seegerichtshof in Hamburg eingeleitet. Russland hatte zunächst erklärt, die Zuständigkeit des Gerichts in diesem Fall nicht anzuerkennen und hatte deshalb nicht an den Verhandlungen teilgenommen. Der Internationale Seegerichtshof hat jedoch trotzdem seine Zuständigeit erklärt und provisorische Maßnahmen verordnet. Weitere Informationen: Büro Fleckenstein +32 2 28 47548 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)