12.03.2014Investitionen mit Zukunft - für Gesellschaft und Umwelt Öffentliche und private Investitionen werden EU-weit einer besseren Umweltprüfung unterliegen. Das Europäische Parlament hat am Mittwoch einen zwischen Parlament und Rat gefundenen Kompromiss zur Revision der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bestätigt. Bedeutende von den Sozialdemokraten geforderte Erneuerungen wie die Prüfpflicht für hydraulische Bohrungen ("Fracking") oder für Flughafenprojekte unabhängig von ihrer Größe sind darin allerdings nicht mehr enthalten. "Das Parlament hat sich klar positioniert: Eine verbindliche und umfassende Prüfung der Umweltauswirkungen ist das allermindeste, was der Förderung von Schiefergas mittels Fracking vorangehen muss“, kommentieren die SPD-Europaabgeordneten Jutta HAUG und Matthias GROOTE, Vorsitzender des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments, den angenommenen Text. „Dass der Rat sich in den Verhandlungen dagegen gesperrt hat, ist unverantwortlich. Die Regierungen haben mit ihrer Blockadehaltung ganz klar die öffentliche Erwartung enttäuscht. In Deutschland können wir angesichts der zahlreichen Bedenken zwar mit der Einführung einer UVP-Pflicht rechnen. Wir Abgeordnete wollten aber einen EU-weiten Schutz vor möglichen Gesundheitsgefahren und Umweltrisiken garantieren. Dafür werden wir uns weiter einsetzen, auch über die UVP-Richtlinie hinaus." UVP-Standards gibt es auf europäischer Ebene bereits seit mehr als 25 Jahren. Die Richtlinie stellt sicher, dass erhebliche Umweltauswirkungen von Großprojekten wie Industrieanlagen, Autobahnen, Abfalldeponien oder Windparks bei Entscheidungen über Genehmigungen berücksichtigt werden. Dafür werden Mindeststandards zum Beispiel für den Inhalt des Umweltberichts oder die Bürgerbeteiligung festgelegt. "Jeder EU-Bürger soll sich darauf verlassen können, dass eine Investition nicht nur kurzfristig vielversprechend, sondern auch langfristig klug und nachhaltig ist“, erläutert Jutta HAUG. „Wir haben das geltende Recht modernisiert und dafür gesorgt, dass die tatsächliche Umsetzung der UVP-Richtlinie europaweit verbessert wird." So wurden neue Vorschriften zur Vermeidung von Interessenkonflikten zwischen Projektentwickler und Behörde sowie zur langfristigen Überwachung von Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zugefügt und es muss eine Untersuchung vernünftiger Alternativen zum geplanten Projekt stattfinden. "Die UVP wird zukünftig mit anderen Prüfverfahren im Naturschutzbereich koordiniert - das ist effizient und vermeidet eine Doppelbelastung für Antragsteller", ergänzt Matthias GROOTE. "Wir stemmen uns zudem gegen die Zerstückelungstaktik in Teilprojekte, die immer wieder zur Umgehung der UVP-Pflicht angewandt wird. Bei der Entscheidung über die Prüfpflicht werden nun bestehende oder genehmigte Projekte mit in Betracht gezogen. Das wird auch für Fracking-Projekte eine Rolle spielen." Weitere Informationen: Büro Haug +32 2 28 37595, Büro Groote +32 2 28 77 431 und Jan Rößmann: +32 473 86 45 (Pressesprecher)