20.12.2011

Ja zum EU-Patent

Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments billigt Kompromisspaket Grünes Licht für das einheitliche EU-Patent. Der federführende Rechtsauschuss des Europäischen Parlaments billigte am Dienstag mit großer Mehrheit in Brüssel einen mit Vertretern der Mitgliedstaaten ausgehandelten Kompromiss über das EU-Patent. Der Berichterstatter und Vorsitzende der SPD-Europaabgeordneten Bernhard RAPKAY begrüßte das Votum des Rechtsausschusses. „Das ist eine überfällige Entscheidung. Europa braucht dringend ein einheitliches EU-Patent. Der jetzt gefundene Kompromiss macht dafür nach jahrelangem Tauziehen endlich den Weg frei.“ Bernhard RAPKAY weiter: „Im globalen Wettbewerb ist ein funktionsfähiges und vor allem erschwingliches Gemeinschaftspatent für die Innovationsfähigkeit des europäischen Binnenmarkts entscheidend“. Das neue EU-Patent bedeutet weniger Bürokratieaufwand und mehr Rechtssicherheit für die Unternehmen. Das EU-Patent erlaubt eine europaweite Patentanmeldung bei deutlich reduzierten Kosten für die Übersetzung der Patente. Gerade kleine und mittlere Unternehmen werden davon in besonderem Maße profitieren. Kritische Töne fand Bernhard RAPKAY für die beiden Mitgliedstaaten, die dem EU-Patent ihre Zustimmung versagt hatten und sich daran vorerst nicht beteiligen werden. "Es ist bedauerlich, dass nicht alle EU-Mitgliedstaaten an einem Strang gezogen haben. Jetzt ist nicht die Zeit für nationale Egoismen. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass diejenigen, die jetzt noch Bedenken haben, sich dem neuen Patent anschließen werden, sobald es konkret Gestalt angenommen hat und seine Vorteile sich bewährt haben." Die einzige verbleibende Frage betrifft den Sitz des zukünftigen EU-Patentgerichts. "Der Rat sollte sich jetzt möglichst rasch einigen. Sonst waren die Anstrengungen des Europäischen Parlaments umsonst und die für Februar geplante Abstimmung im Plenum kann nicht stattfinden. Wir werden dann aber auch keinen Hehl daraus machen, wer die Schuld daran trägt", so Bernhard RAPKAY abschließend. Hintergrund: Das Kompromisspaket beinhaltet das EU-Patent, sowie die Übersetzungsregelungen und die Patentgerichtsbarkeit. Von Anfang der Verhandlungen war klar, dass ein EU-Patent ohne eine Regelung der Patentgerichtsbarkeit keinen Sinn macht. Deshalb wurde von Anfang an nur im Paket verhandelt. Es wird entsprechend des Europäischen Patentübereinkommens das drei Sprachenregime bestehend aus Deutsch, Englisch und Französisch gelten.