11.06.2013Kampfansage an Produktpiraterie Europäisches Parlament stärkt Schutz geistigen Eigentums durch Zollbehörden Das Europäische Parlament hat die Verordnung zur Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums durch die Zollbehörden am Dienstag in zweiter Lesung verabschiedet. „Wir sehen nicht länger zu, wie gefälschte und zum Teil höchst unsichere Produkte den Europäischen Binnenmarkt fluten“, sagt die Sprecherin der sozialdemokratischen Fraktion im Binnenmarktausschuss, Evelyne Gebhardt in Straßburg. „Diese Erzeugnisse verursachen jährlich Milliardenverluste für unsere Volkswirtschaft. Wir müssen dringend effektiver gegen Produktpiraterie und den Handel mit gefälschten Produkten vorgehen.“ Das rigorose Vorgehen dürfe aber keinesfalls auf Kosten von Bürgerrechten gehen. „Die sozialdemokratische Fraktion hat deshalb durchgesetzt, dass die nun präzisierten Kontrollmöglichkeiten der Behörden nicht für persönliches Reisegepäck gelten“, so Evelyne Gebhardt. Ebenfalls nicht Bestandteil der am Dienstag beschlossenen Verordnung ist der sogenannte Parallelhandel. Bei parallel importierten Gütern, die ursprünglich für andere Märkte vorgesehen sind, handele es sich nicht um Fälschungen, sondern um Originale. Deshalb seien separate Regeln dafür nötig, um Interessen von Rechteinhabern zu schützen. "Ein Viertel aller im EU-Binnenmarkt beschlagnahmten gefälschten Produkte sind Medizinprodukte“, erklärt Evelyne Gebhardt. „Für Verbraucher und Verbraucherinnen können solche Fälschungen extrem gesundheitsgefährdend sein. Deshalb müssen wir ihre Verbreitung unbedingt verhindern.“ Dagegen ist auf Drängen der sozialdemokratischen Fraktion der Transithandel mit Kopien von Markenmedikamenten, sogenannten Generika, nicht Gegenstand der Verordnung, sagt Evelyne Gebhardt: „Wir hätten unter keinen Umständen verantworten können, dass der legitime Transithandel mit Generika eingeschränkt wird und in Drittstaaten dringend benötigte Arzneimitteln womöglich durch europäische Zollbehörden vernichtet werden.“ Als Transithandel bezeichnet man Geschäfte mit Gütern, die aus Drittstaaten in den EU-Binnenmarkt gelangen, diesen jedoch wieder verlassen, um außerhalb der EU abgesetzt zu werden. Hintergrund: Die Verordnung zur Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums durch die Zollbehörden erweitert sowohl die bestehenden Kategorien schutzwürdiger Güter als auch die Liste möglicher Verletzungen von geistigen Eigentumsrechten. Zudem sollen Hinweise auf mögliche Rechtsverletzungen sowie die Beschlagnahmung und Vernichtung von Produktfälschungen durch ein einheitliches Verfahren vereinfacht werden. Weitere Informationen: Büro Gebhardt +32 2 28 45466 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher