02.03.2017

Kein Anschluss für Abzock-Nummern

„Der EuGH hat der Abzocke mit 0180-Nummern zurecht den Saft abgedreht“, sagt Evelyne Gebhardt, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments und Mitglied im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom Donnerstag dürfen Unternehmen zukünftig keine überhöhten Gebühren mehr bei Servicenummern verlangen. „Europas Bürger und Bürgerinnen haben jetzt Klarheit darüber, dass Kundendienstnummern nur zu den üblichen Grundtarifen berechnet werden dürfen“, so Evelyne Gebhardt. Das Landgericht Stuttgart hatte dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob eine Abrechnung erhöhter Gebühren gegen die Europäische Richtlinie über die Rechte der Verbraucher verstieße. Evelyne Gebhardt, die die entsprechende Richtlinie im Europäischen Parlament wesentlich mitgestaltet hatte, sieht die damalige Arbeit durch das Urteil bestätigt: „Wir Sozialdemokraten haben im Europäischen Parlament von Anfang an darauf gedrängt, dass Europas Verbraucher und Verbraucherinnen nicht durch hohe Telefontarife abgeschreckt werden dürfen, wenn sie sich mit ihren Fragen, etwa zu einer Lieferung oder Rechnungstellung, an den Verkäufer wenden wollen. Dies zahlt sich nun für die Bürger aus.“ Die Verbraucherrechte-Richtlinie aus dem Jahr 2011 umfasst die Bereiche Haustürgeschäfte, Vertragsklauseln, Fernabsatz und Verbrauchsgüterkauf und reformierte die bis dahin unterschiedlichen Regelungen der EU-Mitgliedstaaten im Verbraucherrecht. Weitere Informationen: Büro Gebhardt +32 228 37466 und Jan Rößmann (Pressesprecher) +32 473 864 513