22.07.2014

Kein Kuhhandel auf dem Rücken risikoarmer Banken

Die EU-Kommission hat am Dienstag im Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments erstmals ihren Entwurf zur Berechnung der Beiträge für den europäischen Bankenabwicklungsfonds vorgestellt. Der Fonds soll gewährleisten, dass künftig die Abwicklung von Banken von diesen selbst und nicht mehr von den Steuerzahlern getragen wird. "Vom Ansatz her gut, aber noch nicht konsequent zu Ende gedacht“, so die erste Einschätzung des SPD-Europaabgeordneten Peter Simon, stellvertretender Vorsitzender des Wirtschafts- und Währungsausschusses. „Riskante Geschäftsmodelle und die Systemrelevanz einzelner 'Global-Player‘ werden noch viel zu wenig in Rechnung gestellt. Da muss noch an vielen Stellschrauben kräftig gedreht werden." "Die Höhe der Beiträge muss sich viel stärker am Risiko und somit auch an deren konkreter Systemrelevanz orientieren. Der Grundsatz muss lauten: Wer riskant wirtschaftet oder den Bankensektor dominiert, der zahlt auch dementsprechend", stellt Peter Simon klar und kritisiert die Lobbyarbeit der Großbanken. "Wer im Fall der Fälle ein ganzes Finanzsystem zum Kollaps bringen kann, der darf sich bei der Bankenabgabe nicht aus der Verantwortung stehlen. Unsere Botschaft an die EU-Kommission ist deshalb unmissverständlich: Einen Kuhhandel bei der Beitragsberechnung der einzelnen Banken auf dem Rücken risikoarmer Finanzinstitute wird es mit uns nicht geben", betont der SPD-Finanzexperte. Positiv sei dagegen die geplante Einführung eines niedrigen Pauschalbetrages für kleine Banken. "So müssten beispielsweise fast die Hälfte der über 1.000 Volks- und Raiffeisenbanken in Deutschland, die wie die Sparkassen risikoarm und stabilitätsorientiert wirtschaften, lediglich jährliche Beiträge von maximal 2.500 oder 5.000 Euro zahlen", erläutert Peter Simon. "Und das ist gut so." Hintergrund: Mit der Verabschiedung der Verordnung zur Schaffung des gemeinsamen Bankenabwicklungsmechanismus und Fonds durch das Europäische Parlament im April 2014 hat die Europäische Kommission den Auftrag erhalten, die technischen Details der Beitragssätze zum Fonds zu bestimmen (Level II). Nach dem heute vorgestellten Entwurf sollen kleine Banken mit einer Bilanzsumme bis zu einer Milliarde Euro und einer Bemessungsgrundlage bis zu 300 Millionen Euro lediglich mit einem geringen Pauschalbeitrag zwischen 2.500 und 60.000 Euro belastet werden, während große Banken entsprechend ihres Risiko und Größe zahlen sollen. Die offiziellen Vorschläge der Europäischen Kommission dazu werden im September erwartet. Das Europäische Parlament kann diese innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung ablehnen. Für weitere Informationen: Abgeordnetenbüro Peter Simon +32 2 28 47558 und Algara Stenzel +32 473 930 060 (Pressesprecher).