18.09.2014Kein Sozialdumping - schon gar nicht mit Steuergeldern Der Europäische Gerichthof hat sich gegen die Möglichkeit ausgesprochen, die Zahlung von Mindestlöhnen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen vorzuschreiben - zum Bedauern der SPD-Europaabgeordneten Jutta STEINRUCK und Evelyne Gebhardt. Falls die Arbeiten komplett im Ausland erledigt werden, kann etwa der Mindestlohn des Auftraggeber-Landes nicht vorgeschrieben werden, urteilte der EuGH am Donnerstag in Luxemburg. "Dieses Urteil bringt die Arbeitnehmerinnen keinen Schritt weiter", sagt Jutta STEINRUCK, Beschäftigungsexpertin der SPD-Europaabgeordneten. "Auch bei der Auftragsvergabe an Subunternehmer im Ausland müssen die Menschen dort selbstverständlich angemessen bezahlt werden, das heißt mindestens nach dem dort jeweils geltenden Mindestlohn." Im vorliegenden Fall entschied die Bundesdruckerei, die von der Stadt Dortmund vergebene Aufgabe an ein Subunternehmen in Polen auszulagern. Laut nordrheinwestfälischem Landesrecht müssen Arbeiten, die mit öffentlichen Geldern bezahlt werden, mit mindestens 8,62€ pro Stunde vergütet werden. Das deutsche Unternehmen beanstandete die Mindestlohnvorgabe für im Ausland erledigte Arbeiten. Demnach sei eine solche Mindestlohnvorgabe ein Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit. "Mit dieser Entscheidung untermauert das Gericht seine bisherige Position, Unternehmerinteressen von Anbietern aus Billiglohnländern höher zu gewichten als die Interessen der heimischen Unternehmen und ihrer Mitarbeiter", kritisiert Evelyne Gebhardt, sozialdemokratische Sprecherin des Binnenmarktausschusses des Europaparlaments. "Die Bürger und Bürgerinnen Europas wollen keinen Binnenmarkt, der Hungerlöhnen Tür und Tor öffnet." "Der Europäische Gerichtshof darf sozialpolitische Ziele nicht als unvereinbar mit den wirtschaftlichen Grundfreiheiten auslegen", so Jutta STEINRUCK. "Wenn soziale Vorgaben in einer Ausschreibung gemacht werden, müssen diese auch in der Unternehmerkette bis zum letzten Subunternehmer eingehalten werden. Die Richter müssen dafür sorgen, dass es keine Schlupflöcher für die Umgehung solcher Vorschriften gibt. Eine Umgehung der nationalen Regeln darf nicht auf europäischer Ebene befürwortet werden." Sozialdumping und die Ausbreitung von Subunternehmertum dürfe laut Evelyne Gebhardt und Jutta STEINRUCK nicht auch noch mit dem Geld der Steuerzahler finanziert werden. Der Arbeitnehmerschutz rechtfertige in solchen Fällen eine partielle Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit, so die Sozialdemokratinnen: "Dabei geht es nicht um einen einheitlichen europäischen Mindestlohn - der könnte Wirtschaftskraft kosten - sondern darum, dass der Mindestlohn des jeweiligen Landes verpflichtend gelten muss." Weitere Informationen: Büro Steinruck +32 2 28 47563, Büro Gebhardt + 32 228 37466 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher