24.05.2016Keine Nachsicht bei Steuervermeidung von Multis! Durch das Ausnutzen unterschiedlicher nationaler Steuerrechte, interner Verrechnungen und Gewinnverlagerung in Niedrigsteuerländer gelingt es internationalen Konzernen ihre Steuerlast erheblich zu senken. Diese Steuerschlupflöcher will die EU schließen - zum Beispiel durch die Besteuerung von Auslandsgewinnen und Vermögensverlagerungen in Niedrig-Steuerländer oder die Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Zinszahlungen. "Durch die Steuervermeidung internationaler Konzerne gehen den Mitgliedstaaten der EU jedes Jahr zwischen 50 und 70 Milliarden Euro verloren", unterstreicht Peter Simon, Sprecher der S&D-Fraktion im TAXE-Ausschuss gegen Steuervermeidung von multinationalen Unternehmen. "Diese Gewinnverlagerung führt zudem dazu, dass lokale Unternehmen im EU-Durchschnitt fast ein Drittel mehr Steuern zahlen müssen als multinationale Unternehmen. Es ist nicht hinnehmbar, dass multinationale Unternehmen keinen angemessenen Beitrag zum Steueraufkommen unserer Staaten leisten. Gewinne sollen dort besteuert werden, wo sie erwirtschaftet werden. Nicht die Steuerabteilungen oder Steuerberatungsfirmen der Multis, sondern die wirtschaftliche Substanz sollte darüber bestimmen, wo die Unternehmen ihre Steuern zahlen." Deshalb fordert der Wirtschafts- und Währungsausschuss in seiner am Dienstag abgestimmten Position Nachbesserungen an einem entsprechenden Richtlinienvorschlag der EU-Kommission. "Wir brauchen eine eindeutige Definition für Betriebstätten, damit diese zum Steuersparen nicht mehr einfach künstlich dahin verlagert werden können, wo eigentlich keine wirtschaftliche Tätigkeit stattfindet. Das gleiche gilt für interne Verrechnungspreise. Es muss klar vorgeschrieben werden, dass multinationale Unternehmen bei konzerninternen Verrechnungen von Gütern und Dienstleistungen oder der Nutzung von Patenten marktkonforme Preise zahlen", erläutert Peter Simon. Zudem will der Wirtschaftsausschuss bei der Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage von Unternehmen eine Absenkung der Abzugsfähigkeit von Zinszahlungen von 30 auf 20 Prozent. "Das ist eine deutliche Ansage an die EU-Finanzminister, die sich bei ihrem Treffen morgen mit dem Thema befassen. Die Regeln gegen Steuervermeidung multinationaler Unternehmen dürfen auf der Suche nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner nicht abgeschwächt werden", fordert Peter Simon. "Klar ist allerdings auch, dass die jetzt zur Diskussion stehenden Maßnahmen das Problem der Gewinnverschiebung zwar mildern, aber nicht lösen können. Um einer Problemlösung entscheidend näher zu kommen, muss eine gemeinsame konsolidierte Grundlage zur Bemessung der Körperschaftssteuer eingeführt werden. Dann können die Unternehmensgewinne endlich transparent nach Wertschöpfung auf die einzelnen Länder aufgeteilt und versteuert werden." Weitere Informationen: Büro Simon +32 228 47558 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)