05.11.2014

Klare Regeln für neue Lebensmittel

Neuartige Lebensmittel dürfen kein Gesundheitsrisiko darstellen. Am Mittwoch hat der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit erstmals über die Änderungsanträge zu einem entsprechenden Verordnungsvorschlag beraten. Die EU-Verordnung, die derzeit überarbeitet wird, regelt, dass neuartige Lebensmittel nur dann auf den Markt gebracht werden dürfen, wenn sie auf eine europäische Positivliste aufgenommen werden. Grundsätzlich unterstützt die SPD-Europaabgeordnete Susanne Melior den neuen Verordnungsvorschlag: "Für neue Lebensmittel muss es klare Regeln geben. Die Menschen wollen wissen, was vor ihnen auf dem Teller liegt." Unter neuartigen Lebensmitteln versteht man Lebensmittel, die vor 1997 nicht in nennenswerten Mengen auf dem europäischen Markt waren oder in neuen Produktionsverfahren hergestellt werden, die die Struktur oder Zusammensetzung der Lebensmittel verändern. Bereits 2008 hatte die Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung der derzeitigen EU-Verordnung vorgelegt, der allerdings an den Landwirtschaftsministern gescheitert war. Denn während das Europäische Parlament eine gesonderte Gesetzesinitiative gefordert hatte, die Lebensmittel aus geklonten Tieren verbieten sollte, beharrten die nationalen Regierungen darauf, auch die Verwendung von Klonfleisch in der EU-Verordnung für neuartige Lebensmittel aufzunehmen. Da keine Einigung zwischen Parlament und Rat möglich war, brachte die EU-Kommission im Dezember 2013 einen neuen Vorschlag ein. Klonfleisch fällt demnach zwar nicht länger unter dem Anwendungsbereich der Verordnung. Susanne Melior kritisiert aber, dass etwa die Einordnung neuartiger Lebensmittel in Kategorien, wie vormals vorgeschlagen, nun nicht mehr auftauche: "Einzelne Kategorien sind für die Definition und Erfassung neuartiger Lebensmittel wichtig. Sie sorgen für mehr Klarheit und Rechtssicherheit. Daher unterstützte ich ausdrücklich die Änderungsanträge zur Wiedereinführung der Kategorien." Zugelassen werden neuartige Lebensmittel durch ein einziges, europaweit zentrales Verfahren, bei dem die Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine wissenschaftliche Stellungnahme geben kann. Auch hier wird Susanne Melior deutlich: "Sobald Zweifel an den Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit auftauchen, sollte die Agentur für Lebensmittelsicherheit auf jeden Fall mit ihrem Sachverstand eingeschaltet werden. Hier müssen wir als Abgeordnete den Kommissionsvorschlag verbessern." Am Donnerstag wird der mitberatende Agrarausschuss des Europaparlaments seine Stellungnahe zu dem Gesetzesvorschlag verabschieden. Der federführende Ausschuss für Lebensmittelsicherheit wird voraussichtlich am 24. November darüber abstimmen. Weitere Informationen: Büro Melior +32 2 28 45183 und Algara Stenzel +32 473 930 060 (Pressesprecherin)