25.11.2014

Klarheit für energieintensive Unternehmen

Die EU-Kommission hat am Dienstag nach einer eingehenden Prüfung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes 2012 die Teilbefreiungen der stromintensiven Unternehmen von der EEG-Umlage zwischen 2013 und 2014 rückwirkend genehmigt. Deutschen Unternehmen hatten Nachzahlungen in Milliardenhöhe gedroht. "Die Entscheidung der EU-Kommission schafft Klarheit für stromintensive Unternehmen in Deutschland", erläutert Martina Werner, industrie- und energiepolitische Expertin der SPD-Gruppe im Europäischen Parlament, die Entscheidung der EU-Kommission. "Die energieintensiven Industrien in Deutschland erhalten mit der Entscheidung der Kommission Investitions- und Planungssicherheit für die Zukunft. Sie können langfristiger und stärker in Forschung und Innovation investieren - insbesondere in energieeffiziente Technologien." Laut der EU-Kommission sei lediglich ein kleiner Teil der EEG-Befreiungen höher gewesen, als nach den EU-Beihilfevorschriften zulässig und müssten zurückerstattet werden. Die Höhe der Rückzahlungen wurde nicht beziffert. "Es ist richtig, dass stromintensive Unternehmen, die sich im internationalen Wettbewerb behaupten müssen, teilweise von der EEG-Umlage befreit werden. Sonst entsteht ein Wettbewerbsnachteil mit Konkurrenten aus Ländern, die weiterhin auf fossile Energiequellen in ihrem Energiemix setzen", erklärt Martina Werner. „Die größte Herausforderung der Energiepolitik in Deutschland liegt aber weiterhin darin, die Kosten der Energiewende fair und ausgewogen zu verteilen." Weitere Informationen: Büro Werner +33 3 881 77782 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)