05.12.2011

Klein wie eine Kaffeetasse und rettet 500 Menschenleben

"Mit dieser Verordnung werden wir Menschenleben retten!", so die Berichterstatterin der sozialdemokratischen Fraktion im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz im Europäischen Parlament Kerstin Westphal zu der am Montag im Ausschuss abgestimmten Verordnung, die neue Regeln für die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei-, drei-, und vier-rädrigen Fahrzeugen schafft. Die SPD-Europaabgeordnete hatte sich insbesondere dafür eingesetzt, dass Hersteller in Zukunft verpflichtet sind, Anti-Blockier-Systeme (ABS) bei motorisierten Zweirädern über 50 Kubikzentimeter einzubauen. "Ein Motorrad-ABS ist gerade mal so groß wie eine Kaffeetasse, wird er ab 2016 dazu beitragen, die Verkehrsunfalltoten bei Motorrad- und Rollerfahrern jedes Jahr um 500 reduzieren", sagte Kerstin Westphal. Denn in den vergangenen Jahren hat es zwar europaweit weniger Tote im Straßenverkehr gegeben. Ungeachtet dessen ist die Zahl bei Motorradunfällen aber gleich geblieben, im letzten Jahr sogar leicht angestiegen. Untersuchungen zeigen, dass allein der Einbau von verbesserten Bremssystemen, konkret Anti-Blockier-Systemen, eine Reduktion der Verkehrstoten um rund 20 Prozent bedeuten kann. "Ich bin der festen Ansicht, dass weder Material- noch Applikationskosten von ABS exorbitant hoch sind", unterstrich Kerstin Westphal. "Mit der wachsenden Anzahl von Verkehrsteilnehmern sind insbesondere zweirädrige Fahrzeuge im städtischen Bereich mittlerweile ein echtes alternatives Fortbewegungsmittel zum PKW", betonte Kerstin Westphal. „Allerdings müssen diese Alternativen sicherer werden.“ Der verpflichtende Einbau von ABS soll daher für alle neuen Fahrzeugtypen ab 2016 und alle Neufahrzeuge ab 2017 gelten. Der Ministerrat muss dem noch zustimmen. Hintergrund: Wesentliches Ziel der Verordnung ist, einen Fahrzeugbereich, der lange von umfassenden Regelungen verschont geblieben ist, mit einer langfristigen Perspektive neu zu regeln und den Umweltanforderungen für PKW (aus 2008) anzunähern. Motorräder sind dabei schwerpunktmäßig betroffen. Durch die Verordnung können Fahrzeughersteller die Typengenehmigung für ein Fahrzeugsystem, Komponenten oder technische Einheiten in einem Mitgliedstaat einholen, die dann europaweit ohne weitere Tests oder Genehmigungen Gültigkeit besitzt.