05.07.2011

"Leerverkäufe und Derivatehandel regulieren"

Sozialdemokraten fordern Mitgliedstaaten auf, ihre Blockade aufzugeben Mit großer Mehrheit hat sich das EU-Parlament heute für eine Regulierung von Leerverkäufen sowie des außerbörslichen Derivatehandels ausgesprochen. Die Endabstimmungen wurde jedoch ausgesetzt, um kurzfristig noch eine Einigung mit dem Ministerrat in erster Lesung zu ermöglichen. "Das Abstimmungsergebnis ist ein deutliche Aufforderung an den Ministerrat, sich endlich auf eine gemeinsame Linie zu verständigen. Wenn spekulative Geschäftspraktiken ganze Volkswirtschaften oder Währungen bedrohen, müssen die Mitgliedstaaten ihre Differenzen überwinden und Handlungsfähigkeit an den Tag legen", kritisiert der SPD-Europaabgeordnete und Fraktionssprecher für Wirtschaft und Währung, Dr. Udo Bullmann. Insbesondere das vom EU-Parlament geforderte Verbot ungedeckter Versicherungen gegen Kreditausfälle bei Staatsanleihen (Credit Default Swaps) ist im Ministerrat umstritten. Die Europaabgeordneten verständigten sich darauf, dass ungedeckte Leerverkäufe generell bis zum Ende des jeweiligen Handelstages mit den entsprechenden Wertpapieren unterlegt sein müssen. Ansonsten drohen den Verkäufern empfindliche Strafzahlungen. Darüber hinaus sollen neue Transparenzregeln und Informationspflichten zum Tragen kommen. "Damit versetzen wir die Aufsichtsbehörden in die Lage, im Falle von Marktmissbrauch frühzeitig reagieren zu können", betont Udo Bullmann. Mit Blick auf die Regulierung außerbörslicher Termingeschäfte (OTC-Derivate) erklärt der Wirtschaftsexperte: "Es darf nicht länger sein, dass hochriskante Finanzgeschäfte im Umfang von über 400 Billionen Euro einfach an den Aufsichtsbehörden und den regulierten Handelsplätzen vorbeilaufen". Das EU-Parlament fordert deshalb eine umfassende Meldepflicht. Die so geschaffenen Register sind nach Ansicht Udo Bullmanns auch für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer von zentraler Bedeutung. Um Ausfallrisiken einzelner Akteure zu begrenzen, sei vorgesehen, so viele Verträge wie möglich über zentrale Clearingstellen laufen zu lassen. Ausnahmen für bilaterale Verträge von realwirtschaftlichen Unternehmen dürfe es nur unter strengen Auflagen geben. Dies gelte insbesondere mit Blick auf Transparenz, Risikomanagement sowie das Gesamtvolumen solcher Geschäfte pro Unternehmen. "Unser Ziel ist es, den Wildwuchs beim Derivatehandel und bei Leerverkäufen sowie damit einhergehende Spekulationen zu beenden. Die beiden Verordnungen leisten dazu einen wichtigen Beitrag", hebt Udo Bullmann hervor. Eine Verwässerung der Vorschläge durch den Ministerrat sei für das Parlament nicht akzeptabel.