22.01.2015

Lückenhafter Verbraucherschutz für Reisende

Immer mehr Bürger der Europäischen Union buchen Geschäfts-und Urlaubsreisen ausschließlich bei Online-Anbietern. Die derzeit geltende EU-Richtlinie zu Pauschalreisen stammt jedoch aus den 1990er Jahren und berücksichtigt die Chancen und Risiken des Internethandels nicht. "Der Verbraucherschutz für Pauschalreisen ist lückenhaft. Darüber werden wir Parlamentarier uns mit den Mitgliedstaaten streiten müssen", sagt Evelyne Gebhardt, SPD-Europaabgeordnete und Koordinatorin für den Binnenmarktausschuss im Europaparlament. Der Verbraucherschutz-Ausschuss hat am Donnerstag mit 35 zu 3 Stimmen für die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Rat gestimmt, um die Richtlinie für Pauschalreisen zu modernisieren und dabei die Verbraucherrechte bei der Buchung zu stärken. Der Rat der Europäischen Union hatte sich im vergangenen Dezember allerdings für Änderungen ausgesprochen, die unter den Erwartungen des Europäischen Parlamentes zurückblieben. "Der Ratsvorschlag macht zum Beispiel Abstriche beim Insolvenzschutz für Verbraucher gegenüber dem Vorschlag des Parlaments. Und das gilt leider auch für die Informationspflichten, die Online-Reiseanbietern vor einem möglichen Vertragsabschluss gegenüber den Verbrauchern haben", fordert Evelyne Gebhardt. Die Parlamentarier müssten laut der Sozialdemokratin grundlegende Weichenstellungen verteidigen, auf die sich das Parlament in seiner ersten Lesung für das Gesetzesvorhaben geeinigt hat. "Reisende sollten ein umfängliches Rücktrittsrecht zugesprochen bekommen, wenn sie innerhalb von 24 Stunden ein günstigeres Vergleichsangebot vorweisen können", verlangt Evelyne Gebhardt. "Außerdem muss das Parlament durchsetzen, dass sogenannte „Click-Through“-Buchungen auch unter die neue Richtlinie fallen - sonst greift in diesen Fällen der stärkerer Verbraucherschutz wieder nicht." Bei „Click-Through“-Buchungen handelt es sich um Online-Angebote von Einzelleistungen für Reisen, die gezielt so miteinander verbunden werden, so dass der Verbraucher sich sukzessive eine komplette Reise zusammenstellen kann. In anderen Punkten bestätigt der Rat die Vorgaben des Parlaments für den Verbraucherschutz; etwa in puncto Haftung der Veranstalter bei einem Ausfall der Reise oder bei einer mangelhaften Ausführung des Angebots. Im März stimmt das Europäische Parlament in Straßburg abschließend über die Überarbeitung der Richtlinie zu Pauschalreisen ab. Weitere Informationen: Büro Gebhardt +32 2 28 47466 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)