04.07.2013

Medienkonvergenz verlangt innovative Lösungen

Europaparlament setzt Standards beim Smart-TV Auch für Online-TV soll es Jugendschutz und Werberegeln geben. Mit deutlicher Mehrheit verabschiedete das Europäische Parlament am Donnerstag den Initiativbericht "Connected TV". Ein hybrider Fernseher, auch Connected TV oder Smart TV genannt, verschafft sowohl Zugang zu klassischen Fernsehprogrammen als auch zum Internet. Bislang regelte der Gesetzgeber diese Bereiche getrennt voneinander. Auf dem Fernsehschirm wird der Nutzer künftig neben den Fernsehprogrammen zahlreiche Angebote abrufen können. "Damit wird die Auffindbarkeit von Inhalten zunehmend schwieriger", stellt die Europaabgeordnete Petra Kammerevert fest. Die Verfasserin des Berichts fordert, dass Medieninhalte, die gesellschaftlich gewünschte Effekte erzielen, auf dem Smart-TV-Bildschirm leichter gefunden werden – die sogenannte „must-be-found-Regelung“. "Wir müssen stärker auf die Ko- und Selbstregulierung der Medienanbieter setzen, wenn wir weiterhin Jugendschutz, faire Werberegeln und die Vielfalt unabhängiger Medienangebote sicherstellen wollen, ohne dabei flächendeckend Inhalte zu kontrollieren“, erörtert die SPD-Medienpolitikerin Petra Kammerevert: „Der Smart-TV-Nutzer soll Inhalte leichter finden, deren Anbieter sich freiwillig Werberegulierungen oder einem strengerem Jugendschutz unterwerfen, die hohe journalistische Standards einhalten oder einen gesetzlichen Auftrag erfüllen.“ Dabei soll der Nutzer seine Erwartungen an Jugendschutz, Werbezeiten oder journalistische Standards nach eigenen Maßstäben regulieren können. "Nichts liegt mir ferner, als jemanden zu bevormunden“, sagt Petra Kammerevert. "Jedoch bin ich nicht bereit, es künftig allein Plattformanbietern oder Fernsehgeräteherstellern zu überlassen, welche Inhalte sie zu welchen Bedingungen ihren Kunden zur Verfügung stellen. Dann besteht die Gefahr, dass die Auffindbarkeit allein von der Zahlungsbereitschaft abhängt - sowohl von derjenigen des Anbieters als auch des Nutzers." Schließlich müsse dafür gesorgt werden, dass die anonyme Fernsehnutzung die Regel bleibe, so Petra Kammerevert: "Die aktuelle Debatte um das Erfassen und Sammeln von Daten bestätigt meine Auffassung, dass wir vorsorgen müssen, wenn es eine Privatangelegenheit bleiben soll, was der Nutzer wann über ein hybrides Fernsehgerät konsumiert.“ Weitere Informationen: Büro Kammerevert +32 491 362357 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)