13.03.2017

Mehr Kontrolle über die Unternehmensführung

Aktionäre sollen künftig über die Vergütung von Managern abstimmen können. Diese und weitere neue Regeln enthält die Aktionärsrichtlinie, der das Europäische Parlament am Dienstag nach mehr als zweijährigen Verhandlungen mit Mitgliedstaaten und EU-Kommission voraussichtlich zustimmt. Am Montagnachmittag debattieren die Europaabgeordneten in Straßburg bereits über das Thema. Die Neuregelung der Richtlinie hat zum Ziel, dass Aktionäre besser über die Unternehmen, in die sie investieren, informiert sind. Sie sollen mehr Beteiligungsmöglichkeiten erhalten und den Fokus mehr auf den langfristigen Erfolg der Unternehmen legen. „Die kurzfristige Profitmaximierung einiger Unternehmen war eine der Hauptgründe für das Entstehen der Finanz- und Wirtschaftskrise in Europa“, sagt die rechtspolitische Sprecherin der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament, Sylvia-Yvonne Kaufmann. „Wichtige Bausteine für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg sind mehr Transparenz über Unternehmensaktivitäten, mehr Einbeziehung von Aktionären bei wichtigen Entscheidungen und mehr langfristige Investitionen.“ Zudem konnten auf Druck der Sozialdemokraten in den Verhandlungen zahlreiche Verbesserungen durchgesetzt werden, darunter auch die Forderung nach einer länderspezifischen Berichterstattung, das sogenannte Country-by-Country-Reporting über steuerrelevante Unternehmensdaten. Die EU-Kommission entschied sich schließlich dafür, diese Frage in einem gesonderten Gesetzgebungsvorschlag zur Rechnungslegungs-Richtlinie vorzulegen. „Die länderspezifische Berichterstattung ist der Kernbestandteil in der Bekämpfung von Steuervermeidung. Unternehmen müssen alle Karten auf den Tisch legen und Steuern dort zahlen, wo sie ihre Gewinne erzielen“, erklärt Sylvia-Yvonne Kaufmann. Doch die Konservativen und Liberalen stemmen sich weiter gegen mehr Transparenz: „Wir werden uns gegen den konservativen Widerstand durchsetzen müssen“, so Sylvia-Yvonne Kaufmann. „Einsatz gegen Steuervermeidung ist keine unnötige Bürokratie.“ Die Richtlinie wird nach Zustimmung der Mitgliedstaaten im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht - und tritt zwanzig Tage danach in Kraft. Die Mitgliedsstaaten werden dann 24 Monate Zeit haben um die Richtlinie umzusetzen. Weitere Informationen: Büro Kaufmann +33 3 881 77788 und Jan Rößmann (Pressesprecher) +32 473 864 513