04.09.2014

Mehr Rechtssicherheit für Fluggäste

Eine erfreuliche Entscheidung aus der Sicht von Flugreisenden hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg getroffen. Demnach soll künftig bei der Ankunft der Zeitpunkt des Öffnens mindestens einer Flugzeugtür maßgeblich sein, um das Ausmaß von möglichen Verspätungen von Flügen zu bestimmen. Grundsätzlich können Passagiere ab einer Verspätung von drei Stunden von dem jeweiligen Flugunternehmen Ausgleichsleistungen verlangen. Doch wie diese Verspätung zeitlich zu bestimmen ist, dazu gab es bislang keine nähere Definition. Die obersten europäischen Richter befanden nun, dass erst bei Öffnung einer Tür ein Flugzeug wirklich angekommen sei. Gabriele PREUSS, SPD-Europaabgeordnete und Mitglied im Verkehrsausschuss, zeigt sich nach dem Richterspruch erfreut: "Mit dem Urteil haben die Luxemburger Richter die Rechte von Fluggäste in Europa gestärkt und endlich Rechtssicherheit geschaffen. Die Entscheidung ist ganz klar im Sinne der Verbraucher." Wegen eines konkreten Rechtstreites zwischen der Fluglinie Germanwings und einem Passagier, hatte das Landesgericht Salzburg zuvor Europas oberste Richter ersucht, über die Auslegung der entsprechenden EU-Verordnung zu urteilen. Da es dem noch gültigen Verordnungstext in der Tat an einer klaren Definition zur Bestimmung der tatsächlichen Ankunftszeit mangelt, wird die EU-Verordnung zur Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall von Annullierungen oder Verspätungen von Flügen derzeit überarbeitet. Gabriele Preuß: "Die Sozialdemokraten haben bereits im vergangenen Jahr gefordert, als die Verordnung zur Überarbeitung im Europäischen Parlament vorlag, dass der Zeitpunkt, zu dem die Passagiere das Flugzeug verlassen können, maßgeblich zur Bestimmung der Ankunftszeit sein muss. Schließlich ist es für den Reisenden ziemlich egal, ob das Flugzeug pünktlich aufsetzt oder parkt, wenn er trotzdem etwa wegen technischer Probleme den Flieger nicht verlassen kann." Damals hatten Konservative und Liberale in den Parlamentsabstimmungen allerdings die entsprechenden Änderungsanträge abgelehnt, so dass der sozialdemokratische Vorstoß im Sinne der Passagiere scheiterte. Derzeit liegt der Verordnungstext dem Ministerrat vor, der dazu noch seine Position bestimmen muss. Das Urteil könnte dabei richtungsweisend sein, hofft Gabriele Preuß: "Ich freue mich, dass der Europäische Gerichtshof klar die Richtung unserer Forderungen aufgenommen hat. Daran werden die nationalen Regierungen im Ministerrat nicht vorbeikommen." Die Überarbeitung der EU-Verordnung zählt zu den Prioritäten der derzeitigen italienischen Ratspräsidentschaft. Ein Abschluss innerhalb der nächsten sechs Monate ist daher möglich. Weitere Informationen: Büro Gabriele Preuß +32 2 28 37845 und Algara Stenzel +32 473 930 060 (Pressesprecherin).