22.06.2016

Mehr Rechtssicherheit für internationale Paare

Bei grenzüberschreitenden Scheidungen brauchen die Betroffenen rasch Klarheit, welches Recht anwendbar und welches Gericht zuständig ist. „Internationale Paare verlieren sich im Scheidungsfall bisher zu oft in einem kostspieligen und zeitaufwendigen Irrgang durch europäische Gerichtsinstanzen, meist mit einem besseren Ende für den wohlhabenderen Partner“, erklärt Evelyne Gebhardt, zuständige Schattenberichterstatterin der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament. Jedes Jahr enden in Europa 650.000 internationale Ehen und eingetragene Partnerschaften durch Scheidung, Trennung oder aufgrund eines Todesfalls. „Diese Bürger und Bürgerinnen bekommen zukünftig einen gut geeichten Kompass für mehr Rechtssicherheit an die Hand“, so Evelyne Gebhardt. „Mit den Verordnungen verknüpfen wir die verschiedenen Rechtsordnungen in Europa.“ „Die Verordnungen tragen unverkennbar die Handschrift des Europäischen Parlaments“, zeigt sich Evelyne Gebhardt mit dem Ergebnis sehr zufrieden. „Es finden sich insbesondere unsere sozialdemokratischen Kernforderungen darin wieder, eingetragene Partnerschaften und Ehen möglichst gleichzustellen.“ Evelyne Gebhardt sieht in den Verordnungen zum Güterrecht auch einen Erfolg für die Besserstellung gleichgeschlechtlicher Paare: „Erzkonservative Kräfte in Europa haben die Gesetzgebung lange genug blockiert. Letztlich konnten sie die Besserstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren aber nicht verhindern.“ Das Europäische Parlament hatte bereits am Dienstag, 7. Juni grünes Licht gegeben für eine verstärkte Zusammenarbeit von 18 Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, für gemeinsame Regeln bei der Rechtswahl, der Gerichtszuständigkeit und der Vollstreckung im Güterrecht. Am Donnerstag, 23. Juni wird das Europäische Parlament den beiden Verordnungen voraussichtlich zustimmen. Weitere Informationen: Büro Gebhardt +32 228 37466 oder Katharina Steinwendtner +32 473 930 060 (Pressereferentin)