27.10.2015Mehr Schutz für Urlauber! Wer seine Reise online bucht, muss künftig besser geschützt werden - dafür hat das Europäische Parlament am Dienstag gestimmt. Angesichts der stetig steigenden Zahl an Online-Buchungen war die Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie überfällig. „Endlich haben Verbraucherinnen und Verbraucher, die Online-Reisen buchen, mehr Rechte“, lobt Evelyne Gebhardt, Sprecherin der Sozialdemokraten im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. „Insbesondere im Hinblick auf einen weitergehenden Schutz der Reisenden vor der Insolvenz von Reiseanbietern haben wir viel erreicht. Außerdem gibt es jetzt verbesserte Informationspflichten vor Vertragsschluss. Bisher haben die Anbieter oft erst beim letzten Mausklick über Zusatzkosten informiert – damit wird bald Schluss sein. Insgesamt wird der Verbraucherschutz im Reiserecht mittels dieser Überarbeitung durch größere Transparenz und strengere Regeln weiter ausgebaut.“ Allerdings gibt es auch noch Verbesserungsbedarf, räumt Evelyne Gebhardt ein. „Es ist bedauerlich, dass die überarbeitete Fassung gerade hinsichtlich der Definition des Anwendungsbereiches noch Mängel aufweist. Diese Lücken könnten ausgenutzt werden, um sich dem hohen Haftungsumfang der Richtlinie zu entziehen“, sagt Evelyne Gebhardt. „Wir Sozialdemokraten haben deswegen ein Überprüfungsverfahren für das Europäische Parlament im Jahr 2018 durchgesetzt. Das bedeutet, dass die Abgeordneten zu diesem Zeitpunkt noch einmal die Möglichkeit dazu haben, beim Anwendungsbereich der neuen Regeln nachzubessern. So können wir das geltende Recht dem schnelllebigen Geschäft der Online-Reisebuchungen noch einmal anpassen.“ Dennoch hält die SPD-Europaabgeordnete die Überarbeitung für einen guten Anfang: „Es war höchste Eisenbahn, die gesetzlichen Regelungen an die Zeit der Billigflieger und Onlinereisen anzupassen“, erklärt Evelyne Gebhardt. „Die Buchungsgewohnheiten haben sich verändert, und der europäische Gesetzgeber darf diese Entwicklung nicht verschlafen – sonst zahlt am Ende der Verbraucher. Die Überarbeitung ist deshalb ein richtiger erster Schritt für mehr Transparenz und strengere Regeln. Sie erweitert die Schutzrechte der Verbraucher, wenn sie online zumindest zwei Reiskomponenten, wie zum Beispiel Flugreise und Mietwagenbuchung, miteinander verbinden.“. Bei Annahme des Vorschlags der überarbeiteten Pauschalreise-Richtlinie durch das europäische Parlament bleibt den EU-Mitgliedstaaten eine Frist von 24 Monaten, die Richtlinie umzusetzen. Weitere Informationen: Büro Gebhardt +33 3881 77466 und Andrea Bracht (Pressereferentin) +32 473 930 060