17.09.2014Mehr soziale Teilhabe durch Anrecht auf eigenes Konto Die Zeiten, in denen Bürgerinnen und Bürgern der Zugang zu einem Bankkonto verwehrt werden konnte, sind in Kürze endgültig vorbei. Am Mittwoch, 17. September, tritt die sogenannte EU-Zahlungskontenrichtlinie in Kraft, die u.a. einen europaweiten Rechtsanspruch auf ein Basiskonto mit grundlegenden Funktionen wie Überweisungen, Abhebungen an Automaten und Online-Banking vorschreibt. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie jetzt innerhalb von zwei Jahren umsetzen. „Allein auf das Wohlwollen der Banken ist zukünftig keiner mehr angewiesen, wenn er ein Konto eröffnen möchte. Der jahrelange Kampf von uns Sozialdemokraten gegen diese soziale Ungerechtigkeit trägt Früchte“, unterstreichen die beiden SPD-Europaabgeordneten Evelyne Gebhardt und Peter Simon. „Ein Bankkonto ist schließlich kein Luxus sondern die Basis für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“, so die beiden weiter. „Banken dürfen Studierenden, Saisonarbeitern oder freien Dienstleistern nicht länger ein Konto verweigern, nur weil sie aufgrund ihrer Tätigkeit keinen Wohnsitz haben. Das Basiskonto schafft Abhilfe“, erläutert Evelyne Gebhardt, Sprecherin der sozialdemokratischen Abgeordneten im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. „Allein die schätzungsweise 670.000 Menschen ohne Girokonto in Deutschland haben endlich die Chance, den Teufelskreis aus „Keine Wohnung – Kein Konto – Keine Arbeit“ zu durchbrechen. Europaweit haben sogar 58 Millionen Menschen kein Konto und die Dunkelziffer dürfte sogar noch höher sein“, betont Peter Simon, stellvertretender Vorsitzender des Wirtschafts- und Währungsausschusses. Weitere Informationen: Büro Gebhardt +33388175466, Büro Simon +33388175558 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher