09.04.2024

"Mehr Verbraucherschutz am Frühstückstisch"

Kennzeichnung und Qualitätsstandards für Honig, Fruchtsäfte und Konfitüren

Das EU-Parlament, die EU-Mitgliedstaaten und die EU-Kommission haben sich am 30. Januar in Trilogverhandlungen auf eine Überarbeitung Regeln für eine genauere Kennzeichnung landwirtschaftlicher Produkte wie Honig, Fruchtsäfte und Konfitüren geeinigt. Am Mittwoch, 10. April 2024, wird das Europäische Parlament in Brüssel über die Einigung abstimmen. 
Die neuen Vereinbarungen machen Vorgaben zur Zusammensetzung, Verkaufsbezeichnung und Kennzeichnung von Produkten, die täglich auf vielen Frühstückstischen zu finden sind.

Delara Burkhardt, umweltpolitische Sprecherin der SPD-Europaabgeordneten:

„Wir sorgen für mehr Verbraucherschutz am Frühstückstisch. Mit den Änderungen ermöglichen wir Verbraucherinnen und Verbrauchern eine informierte und gesündere Wahl von Lebensmitteln. Ohne es wissen zu können, greifen viele Verbraucherinnen und Verbraucher zu gepanschtem Honig. Das ändern wir. Honig minderwertiger Qualität wird derzeit in riesigen Mengen aus China importiert. Seine Herkunft konnte bisher viel zu leicht verschleiert werden.  Bislang reichte eine allgemeine Angabe aus, dass es sich um Honig aus einem Nicht-EU-Land oder eine Mischung von Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern handelt. Künftig muss ein Hersteller genauer angeben, aus welchen Ländern und zu welchen Anteilen sein Honig stammt. Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU sollen volle Transparenz darüber haben, was in ihren Einkaufskörben landet.
Marmelade darf wieder als Marmelade verkauft werden. Bisher war diese Bezeichnung Konfitüren aus Zitrusfrüchten vorbehalten. Wir sorgen dafür, dass sich mehr Frucht und weniger Zucker im Marmeladenglas befindet. Der Minimal-Fruchtanteil in Marmeladen soll von 35 Prozent auf 45 Prozent steigen, für Konfitüre extra von 45 Prozent auf 50 Prozent.“