17.12.2013

Meilenstein für ein bürgerfreundliches Europa

Das Einreichen von Hochzeitsurkunden, Geburtsbescheinigungen oder Sterbeurkunden im europäischen Ausland soll leichter werden. Der federführende Rechtsausschuss hat am Dienstag mit großer Mehrheit seine Position zur grenzüberschreitenden Annahme öffentlicher Urkunden angenommen. Die von Bernhard RAPKAY als Berichterstatter erarbeite Position enthält zahlreiche Erleichterungen für Bürgerinnen und Bürger im grenzüberschreitenden Umgang mit öffentlichen Urkunden. "Wir haben heute einen wichtigen Schritt hin zu einem Europa der Bürgerinnen und Bürger getan, in dem zeitaufwändige und kostenträchtige Formalien bei der grenzüberschreitenden Annahme von öffentlichen Urkunden der Vergangenheit angehören“, begrüßt Bernhard RAPKAY, stellvertretender Vorsitzender der S&D-Fraktion, das Ergebnis. „So haben insbesondere wir Sozialdemokraten erreicht, dass zukünftig in der Regel auch grenzüberschreitend keine beglaubigten Kopien mehr bei Ämtern eingereicht werden müssen, sondern schlichte Kopien von Urkunden ausreichen sollen." Dies betrifft Personenstandsurkunden sowie einige weitere Kategorien von Urkunden. Auch in der Frage von Übersetzungen von Urkunden haben die Europaabgeordneten sich für erhebliche Erleichterungen ausgesprochen, da Bürgerinnen und Bürger ihre grenzüberschreitend vorzulegenden Urkunden selbst übersetzen können sollen. Nur im Falle von berechtigten Zweifeln an der Korrektheit der Übersetzung soll eine beglaubigte Übersetzung vorgelegt werden müssen. Die Kosten dafür müssen Bürger nur tragen, wenn sich ihre Übersetzung durch die Neuübersetzung als falsch erweist. "Damit haben wir einen Meilenstein im Bürokratieabbau beschlossen", freut sich Bernhard RAPKAY. "Nun liegt der Ball beim Ministerrat. Er muss so bald wie möglich seine Position finden, damit diese Erleichterungen schnellstmöglich bei den Menschen ankommen!" Weitere Informationen: Büro Rapkay +32 2 28 47593 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)