05.07.2016Mindestlohn muss grundsätzlich gelten „Wer vor Krieg, Verfolgung und Armut flieht, um sich in Europa eine neue Existenz aufzubauen, muss rasch in den Arbeitsmarkt integriert werden. Versperrt man Schutzsuchenden diesen Weg, erschwert man die Integration in die Gesellschaft“, betont Jutta STEINRUCK, sozial- und beschäftigungspolitische Sprecherin der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament. „Wir müssen früh eingreifen und Geflüchteten möglichst schnell wirtschaftliche Unabhängigkeit ermöglichen. Das ist auch mittel- und langfristig ökonomisch günstiger.“ Auf Drängen der sozialdemokratischen Fraktion greift die Resolution die Forderungen nach gleichberechtigtem Zugang zu Bildung und Weiterbildung, Wohnraum, gesundheitlicher Betreuung und Sozialschutz auf. Darüber hinaus soll es solide und transparente Verfahren zur Anerkennung von in Drittstaaten erworbenen Qualifikationen geben. Am Dienstag, 5. Juli 2016 stimmt das Europäische Parlament über die Resolution ab. „Wir Sozialdemokraten im Europäischen Parlament lehnen die Schaffung von Sonderarbeitsmärkten für Flüchtlinge entschieden ab. Nationale Mindestlöhne müssen auch für Flüchtlinge gelten. Nur so verhindern wir Sozialdumping und einen Verdrängungswettbewerb zwischen den am stärksten benachteiligten Gruppen unserer Gesellschaft“, so Jutta STEINRUCK. „Die bestehenden Europäischen Fonds können diese finanzielle Herausforderung nicht stemmen. Deswegen muss der Europäische Sozialfonds wieder zu seinem ursprünglichen Anteil von 25 Prozent der Kohäsionspolitik, also der Hauptinvestitionspolitik der EU, zurückgeführt werden“, fordert Jutta STEINRUCK. Gegen die Resolution, die auf den Initiativbericht des Beschäftigungsausschuss zurückgeht, stimmten erwartungsgemäß die rechten Fraktionen „Europa der Freiheit und der Nationen“ um Marine Le Pen (ENF) sowie die „Europäischen Konservativen und Reformer“ um Tories, PiS und Alfa (EKR). Weitere Informationen: Büro Steinruck +33 3 88 175563 und Katharina Steinwendtner (Pressereferentin) +32 473 930 060