14.04.2016

Mindeststandards für den Schutz von Arbeitnehmern, Journalisten und Whistleblowern

Arbeitnehmer und Whistleblower, die Korruption und Unrecht aufdecken, müssen geschützt werden. Für eine entsprechende EU-Richtlinie zu europäischen Mindeststandards für den Umgang mit Geschäftsgeheimnissen hat das Europäische Parlament am Donnerstag gestimmt. „Arbeitnehmer, Whistleblower und Journalisten werden nun in der Richtlinie Dank der Verhandlungen der europäischen Sozialdemokraten geschützt“, so Dietmar Köster, Mitglied im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments. „Der ursprüngliche Vorschlag der Europäischen Kommission war unzureichend. Er enthielt keinerlei Absicherung für diese Personengruppen. Aufgrund der Verhandlungen der Sozialdemokraten sind Arbeitnehmer, die Geschäftsgeheimnisse beispielsweise im Rahmen von Tarifvertragsverhandlungen weitergeben, jetzt ausdrücklich geschützt. Dieser Schutz gilt auch für Journalisten.“ Die Sozialdemokraten im Europaparlament fordern zusätzlich eine europäische Regelung für Arbeitnehmer, die Skandale enthüllen. "Wir brauchen einen klaren Rechtsrahmen für Whistleblower“, so Evelyne Gebhardt, Binnenmarkt und Verbraucherschutzexpertin. „Menschen, die die unbequeme Entscheidung treffen, Missstände und rechtswidriges Verhalten zugunsten des Allgemeinwohles aufzudecken, dürfen sich nicht ausgeliefert fühlen und müssen vor Strafverfolgung geschützt werden. Die EU-Kommission muss dazu rasch Vorschläge vorlegen." „Der Schutz von Whistleblowern war für uns Sozialdemokraten im Europäischen Parlament von Anfang an eine rote Linie. Kursierende Gerüchte, nach denen Whistleblowern und Arbeitnehmern durch diese Richtlinie kein Schutz gewährt wird, sind schlichtweg falsch! Trotz der Tatsache, dass der Richtlinien-Vorschlag der Europäischen Kommission lediglich auf Industriespionage abhob, konnten wir in zähen Verhandlungen durchsetzen, dass Whistleblower, die im öffentlichen Interesse handeln, von der Richtlinie ausgeschlossen sind“, so Dietmar Köster. "Wir brauchen in Europa ein angemessenes Regelwerk zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, um Wirtschaftsspionage wirksam einzudämmen“, sagt Evelyne Gebhardt. "Derzeit bilden die bestehenden Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten einen Flickenteppich, der keinen ausreichenden Schutz gegen die widerrechtliche Erlangung von Geschäftsgeheimnissen gewährleistet. Die in der Richtlinie vorgesehene Mindestharmonisierung gibt den Mitgliedsaaten die Gelegenheit, einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu schaffen.“ Die EU-Staaten müssen die Richtlinie binnen 24 Monaten in nationales Recht umsetzen. Dabei kann der Schutz auf den europäischen Mindeststandards weiter ausgebaut werden. Weitere Informationen: Büro Köster, +32 228 37607, Büro Gebhardt +32 228 37466 und Andrea Bracht (Pressereferentin) +32 473 930 060