02.04.2014Mit Trippelschritten zu mehr Lärmschutz Die europäischen Gesetzgeber haben die Chance verpasst, ehrgeizige Lärmschutz-Regeln für Personen- und Lastkraftwagen zu beschließen. Am Mittwochabend haben die Europaabgeordneten in zweiter Lesung einer neuen Verordnung zugestimmt, wonach die Geräuschgrenzwerte von Kraftfahrzeugen zwar schrittweise bis 2027 abgesenkt werden – der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission, der strengere Vorschriften vorsah, aber abgeschwächt wird. Der Gesetzesentwurf wurde vorab mit den Mitgliedstaaten vereinbart. „Lärm macht krank! Ist ein Mensch auf Dauer einer lauten Geräuschkulisse ausgesetzt, kann das zu Schlafstörungen, Gehörschäden, Depressionen oder sogar zu Herzinfarkten führen", erklärt der SPD-Europaabgeordnete Matthias GROOTE, Vorsitzender des Umweltausschusses im Europäischen Parlament. "Insbesondere Straßenlärm ist ein bedeutender Lärmfaktor. Deshalb ist es wichtig und richtig, den Lärm, den Autos und LKW verursachen, zu minimieren." Die Lärmpegelgrenzen werden nun für PKW von 74 Dezibel schrittweise bis 2027 auf 68 Dezibel abgesenkt. Für LKW und Busse oberhalb von zwölf Tonnen wird der Wert nur um zwei Dezibel von 81 Dezibel auf 79 Dezibel gesenkt. Die Sozialdemokraten im Europäischen Parlament hatten sich für kürzere Übergangsfristen und für stärkere Reduzierungen ausgesprochen als vom Berichterstatter der EKR gefordert. "Der nun verabschiedete Kompromiss hätte ehrgeiziger ausfallen müssen. Ein wichtiger Schritt, um die Menschen effektiver vor gesundheitsschädlichem Fahrzeuglärm zu schützen, wurde so verpasst", kritisiert Matthias GROOTE. Schließlich seien die technischen Möglichkeiten, leisere Motoren zu bauen, vorhanden. "Hier hätte man frühzeitig Anreize für die Hersteller schaffen müssen, damit sie diese Potentiale auch wirklich ausschöpfen. Die jetzige Reform ist nur in wenigen Punkten stärker als die bestehende Gesetzgebung, die immerhin schon 19 Jahre alt ist." Der verabschiedete Gesetzestext beinhaltet aber auch einige positive Aspekte, wie etwa die verpflichtende Einführung des sogenannten Acoustic-Vehicle-Alerting-Systems (AVAS). Dieses System, wofür sich in erster Linie die sozialdemokratische Fraktion stark gemacht hatte, soll dafür sorgen, dass Elektro- und Hybridautos für Sehbehinderte besser wahrnehmbar sind. Die EU-Kommission muss außerdem innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung eine umfassende Folgenabschätzung bezüglich der Kennzeichnung und der Verbraucherinformationen für Geräuschpegel in Fahrzeugen vorlegen. Matthias GROOTE: "Alles in allem sind das gute und wichtige Schritte hin zu mehr Verbraucherschutz – auch wenn nur Trippelschritte." Weitere Informationen: Büro Groote +32 228 47431 und Algara Stenzel +32 473 930 060 (Pressesprecher)