10.05.2012

Monopolisierung des Züchterprivilegs muss verhindert werden

Keine Biopatente auf Erzeugnisse aus konventioneller Züchtung Erzeugnisse aus herkömmlicher Pflanzen- und Tierzüchtung sollen von der Patentierbarkeit ausgeschlossen bleiben. Diese Position hat das Europäische Parlament in seiner Entschließung am Donnerstag in Brüssel mehrheitlich angenommen. Über das Votum des Plenums zeigte sich die SPD-Europaabgeordnete Evelyne Gebhardt erfreut: "Das ist ein deutliches Signal an die EU-Kommission", unterstrich die Sozialdemokratin. "Das EU-Patentrecht muss konkretisiert und novelliert werden", so die Sprecherin der Sozialdemokraten im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz weiter. "Innovation soll geschützt werden, aber die Wege für andere kleinere Züchter dürfen durch Biopatente nicht versperrt werden", betonte Evelyne Gebhardt. "Züchter sollen keine Lizenz kaufen müssen. Die Zuchtfreiheit muss erhalten bleiben und nicht einigen Wenigen vorbehalten sein." Darüber hinaus müsse die Vielfalt an Produkten erhalten bleiben: "Wir wollen keinen Einheitsbrei. Nicht jede Tomate soll gleich schmecken." Die SPD-Politikerin Evelyne Gebhardt beschäftigt sich seit langem mit dem europäischen Patentrecht. Als Verhandlungsführerin der Sozialdemokraten im Europaparlament war sie maßgeblich an der Entstehung der fraktionsübergreifenden Resolution beteiligt. Hintergrund: Die EU-Richtlinie 98/44/EG regelt die Patentierung von "wesentlichen biologischen Verfahren". In den letzten Jahren werden beim Europäischen Patentamt (EPA) immer häufiger Patentanmeldungen für herkömmlich gezüchtete Pflanzen eingereicht. Die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes hat 2010 entschieden, dass Methoden, die bei herkömmlich gezüchteten Pflanzen angewandt werden, nicht patentfähig sind. Dennoch wurde auch 2011 ein Patent für herkömmlich gezüchtete Melonen erteilt.