02.02.2017Nachhaltigkeit sollte nicht an europäischen Grenzen Halt machen Wichtiger Schritt gegen Ausbeutung der Meere: EU-Schiffe müssen künftig in internationalen Gewässern ebenso nachhaltig fischen wie in europäischen Gewässern. Einer entsprechenden Verordnung zur Bewirtschaftung der externen Flotte hat das Europäische Parlament am Donnerstag, 2. Februar 2017, in erster Lesung zugestimmt. „Nachhaltigkeit sollte nicht an europäischen Grenzen Halt machen - das haben wir mit dieser Verordnung erreicht. Die Nachhaltigkeitsgrundsätze, die seit Inkrafttreten der neuen Gemeinsamen Fischereipolitik vor unseren Küsten gelten, müssen nun auch außerhalb Europas eingehalten werden“, erläutert die sozialdemokratische Europaabgeordnete Ulrike Rodust. So dürften europäische Flotten, die vor den Küsten von Drittstaaten fischen, künftig ausschließlich die Überschüsse der jeweiligen Partnerländer abfischen. „Nur so können wir verhindern, dass EU-Schiffe mit den lokalen Fischern konkurrieren und diese in den Ruin treiben“, erklärt Ulrike RODUST, fischereipolitische Sprecherin der SPD-Gruppe im Europäischen Parlament. Mehr als ein Viertel aller Fische, die von europäischen Schiffen gefangen werden, stammen aus Gewässern außerhalb der EU. „Mit der neuen Verordnung nehmen wir als Europäische Union unsere Verantwortung als weltgrößter Binnenmarkt für Fischereierzeugnisse wahr. Damit kommen wir wieder einen Schritt voran im Kampf gegen die Ausbeutung der Meeresressourcen durch Überfischung und illegale Fischerei“, sagt Ulrike Rodust. Laut der Verordnung benötigt jedes Fischereifahrzeug der Union, das außerhalb der Unionsgewässer Fischfang betreibt, dazu künftig eine Genehmigung seines Flaggenmitgliedstaats und wird entsprechend überwacht. Zu den Bedingungen für diese Genehmigung gehört, dass weder Kapitän noch Schiff in den letzten 12 Monaten an illegalen Fischereiaktivitäten beteiligt waren. „Durch die zwingende Vergabe einer einmaligen Schiffsnummer durch die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) können Schiffe von nun an zweifelsfrei identifiziert werden und das missbräuchliche Umflaggen wird endlich verhindert“, so Ulrike Rodust. Ein öffentlich zugängliches Register der Fanggenehmigungen sowie ein elektronischer Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der EU-Kommission sorgen dafür, dass diese Vorschriften auch ausreichend kontrolliert werden können. Weitere Informationen: Büro Rodust +32 228 45502 und Angelika Pentsi +32 473 930 060 (Pressereferentin)