14.04.2014

"Nachts ungestört durchschlafen"

Ob Flugzeuge nachts starten und landen dürfen, wird auch in Zukunft weiterhin vor Ort entschieden – und nicht in Brüssel. So sieht es die große Mehrheit von Europaabgeordneten, wenn sie am Dienstag die neuen Vorschriften zur Festsetzung von lärmbedingten Betriebsbeschränkungen an den europäischen Flughäfen verabschieden. Die überarbeitete Verordnung sieht zudem neue Auflagen zur Lärmminderung an den Flugzeugen selbst vor, so dass langfristig besonders laute Flieger ausgemustert werden müssen. Der neue Gesetzestext überträgt die internationalen Vorgaben des sogenannten ausgewogenen Ansatzes in europäisches Recht. Dieses im Rahmen der Internationalen Zivilluftfahrt Organisation (ICAO) beschlossene Stufenverfahren zur Lärmreduzierung sieht neben lärmbedingten Betriebsbeschränkungen und Lärmminderungen direkt am Flugzeug, außerdem eine intelligente Landnutzungsplanung sowie betriebliche Lösungen vor, wie etwa Senkanflüge. Der SPD-Europaabgeordnete Knut Fleckenstein freut sich vor allem, dass sich das Europäische Parlament gegenüber der EU-Kommission durchgesetzt hat und Betriebsbeschränkungen künftig weiterhin vor Ort entschieden werden – und nicht, wie von Verkehrskommissar Siim Kallas gefordert, in Brüssel. "Die lokalen Entscheidungsträger sind wesentlich besser in der Lage, die Belastung der Anwohner durch Fluglärm zu bewerten und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Da hat sich die EU-Kommission nicht einzumischen." Als eine weitere Verbesserung haben die Europaabgeordneten den Gesundheitsschutz explizit im Text verankern können. So spielt künftig bei den Entscheidungen, welche konkreten Maßnahmen zur Lärmminderung zu treffen sind, die Gesundheit der Anwohner ebenso eine Rolle wie wirtschaftliche Aspekte. Knut Fleckenstein: "Gerade wegen des steigenden Verkehrsaufkommens und der damit verbundenen Belastung für die Menschen müssen wir den Lärmschutz ernstnehmen und die Betroffenen frühzeitig miteinbeziehen, um einvernehmliche Lösungen zu finden." Wenn das Parlament diese Woche dem Vorschlag aller Voraussicht nach in zweiter Lesung zustimmt, tritt die Verordnung mit einer Übergangszeit von zwei Jahren sowie einer weiteren Mediationszeit von einem Jahr in Kraft. Weitere legislative Schritte sind nicht mehr nötig, da Parlament und Rat sich zuvor einigen konnten. Für weitere Informationen: Büro Fleckenstein +33 3 881 77548 und Algara Stenzel +32 473 930 060 (Pressesprecherin).