25.01.2016

Nationale Spielräume bei der Betriebsrente erhalten!

Die Besonderheiten der nationalen Betriebsrentensysteme sollen auch in Zukunft erhalten bleiben. Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung wird am Montag voraussichtlich für entscheidende Korrekturen bei dem von der EU-Kommission vorgelegten Richtlinienvorschlag zur Betriebsrente (IORP II) stimmen. Ursprünglich hatte die Kommission auf weitreichende einheitliche EU-Standards gepocht, um einen Binnenmarkt für Institutionen der betrieblichen Altersversorgung zu schaffen. „Wir werden dem Bemühen der EU-Kommission, ein europaweit einheitliches System der Betriebsrente zu schaffen, einen Riegel vorschieben", unterstreicht der zuständige SPD-Europaabgeordnete Dr. Joachim Schuster. „Ein einheitlicher EU-Ansatz ist für die Betriebsrente nicht angemessen. Diese Form der Altersvorsorge ist eine Sozialleistung, die eingebettet ist in nationales Arbeits- und Sozialrecht. Die Kommission und die Europäische Aufsichtsagentur EIOPA sollten die Eigenheiten der nationalen Betriebsrentensysteme stärker berücksichtigen." „Im Gegensatz zur Europäischen Kommission betonen wir Parlamentarier, dass lediglich Minimalstandards auf europäischer Ebene festgelegt werden sollten, um den nationalen Gestaltungsspielraum zu erhalten", erklärt Dr. Joachim Schuster. „Mit dem Vorschlag für den der Wirtschaftsausschuss heute voraussichtlich stimmen wird, stärken wir dem Bundesarbeitsministerium den Rücken bei dem geplanten Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge." Der Wirtschaftsausschuss wird den sozialen Zweck der Betriebsrente anerkennen und sich für die Streichung einiger Ermächtigungen zu delegierten Rechtsakten aussprechen, um zu verhindern, dass die Kommission eine Harmonisierung durch die Hintertür betreibt. Zudem wird der Ausschuss für weitreichende Vereinfachungen bei den Informationspflichten stimmen, um damit unnötige bürokratische Belastungen für Institutionen der betrieblichen Altersversorgung abzuwehren. Nach der Abstimmung im Ausschuss für Wirtschaft und Währung werden die drei EU-Institutionen über den Bericht verhandeln, bevor das Plenum des Europaparlaments die Gesetzgebung final bestätigt. Weitere Informationen: Büro Schuster +32 2 283 8413 Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)