09.06.2021

„Nationalen Flickenteppich vermeiden“

Vertragsverletzungsfahren gegen Deutschland

Die EU-Kommission geht juristisch gegen das vor rund einem Jahr ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Anleihenaufkaufprogramm der Europäischen Zentralbank vor. Die Behörde hat heute ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Joachim Schuster, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Europaabgeordneten:

„Ich begrüße, dass die EU-Kommission juristische Klarstellungen anstrebt. Wir brauchen in der Europäischen Union eine einheitliche Auslegung des europäischen Rechts. Und die Zuständigkeit dafür liegt ausschließlich bei dem Europäischen Gerichtshof. Die Zusammenarbeit funktioniert schwer, wenn nationale Gerichte – auch wenn es das Bundesverfassungsgericht ist - die Auslegung europäischen Rechts in die eigene Hand nehmen wollen, obwohl der Europäische Gerichtshof zu dem entsprechenden Sachverhalt schon geurteilt hat.

Dies ist besonders wichtig bei Fragen der europarechtlichen Kompetenzen von unabhängigen europäischen Institutionen. Ein nationaler Flickenteppich von Rechtsauslegungen würde Regierungen wie in Ungarn und Polen, die ihrerseits eine fragwürdige Haltung gegenüber der Rechtsstaatlichkeit an den Tag legen, geradezu einladen, europäisches Recht nach nationalem Gutdünken zu akzeptieren oder zu verwerfen."