21.10.2015

Neue Dimension im Kampf gegen Steuervermeidung von Multis

Steuersparmodelle von Fiat und Starbucks sind illegal - das hat die Europäische Kommission am Mittwoch nach mehr als zweijährigen Ermittlungen erklärt. Der Vorwurf: Die Sonderbehandlung dieser Unternehmen durch die niederländischen und luxemburgischen Steuerbehörden stelle eine unerlaubte staatliche Beihilfe dar und müsse deshalb zurückgezahlt werden. Insgesamt geht es um Rückforderungen von bis zu 60 Millionen Euro. "Mit diesen Präzedenzfällen beginnt eine neue Zeitrechnung im Kampf gegen staatlich organisiertes Steuerdumping", begrüßt der SPD-Europaabgeordnete Peter Simon, Sprecher der sozialdemokratischen Fraktion im EP-Sonderermittlungsausschuss zu staatlich organisierter Steuervermeidung, die Entscheidung der EU-Kommission. "Das bisherige Argument der beteiligten Akteure, dass sich doch alles im rechtlichen Rahmen bewege, ist nicht mehr haltbar. Die EU-Kommission als Hüterin der Verträge stellt klar: Was illegitim ist, ist auch illegal! Damit erreicht der Kampf gegen die Steuervermeidung von Multis eine neue Dimension. Der Anfang vom Ende des Geschäftsmodells 'staatlich organisierte Steuervermeidung` dürfte damit eingeläutet sein. Für den ehrlichen Steuerzahler inklusive der Unternehmen, die keine solche Sonderbehandlung erhielten sowie für die Steuergerechtigkeit ist das ein ganz wichtiger Etappensieg", so Peter Simon. "Die Entscheidung der EU-Kommission zeigt auch, welch scharfes Schwert sie mit dem EU-Beihilferecht im Kampf gegen solche Steuersparmodelle in der Hand hat. Deshalb muss sie jetzt auch alle weitergehenden Möglichkeiten ausschöpfen", fordert der stellvertretende Vorsitzende des Wirtschafts- und Währungsausschusses. "Ausgehend von diesen Fällen müssen nun detaillierte EU-Beihilfe-Leitlinien im Bereich Unternehmensbesteuerung her. Mit solchen Leitplanken gäbe es keine Interpretationsspielräume für kreative Finanzjongleure auf Seiten der Staaten und multinationaler Unternehmen", betont Peter Simon. "Allerdings ist auch das EU-Beihilferecht kein Allheilmittel im Kampf gegen Steuervermeidung von Multis. Damit wird zwar einer Praxis der Riegel vorgeschoben, jetzt muss aber das Momentum dazu genutzt werden, einen umfassenden rechtlichen Rahmen für eine faire Unternehmensbesteuerung inklusive einer einheitlichen Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer und einem verpflichtenden Country-by-Country-Reporting für Unternehmen zu schaffen. Mit dem Ziel, dass Gewinne dort versteuert werden, wo sie geschaffen werden", stellt Peter Simon klar. Ein solches Maßnahmenpaket fordern die Mitglieder des TAXE-Sonderermittlungsausschusses in ihrem Abschlussbericht, der am kommenden Montag in Straßburg im Ausschuss abgestimmt wird. Weitere Informationen: Büro Simon +32 228 38558 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)