13.12.2011Neue EU-Richtlinie: Gewaltopfer grenzüberschreitend in ihren Rechten gestärkt "Der Schutz vor jeglicher Gewalt, sei sie körperlich oder psychisch, ist ein Recht aller Unionsbürger, ob sie sich nun in ihrem Heimatland oder in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten", zeigte sich Birgit SIPPEL, innenpolitische Expertin der SPD-Europaabgeordneten, zufrieden, nachdem das Plenum des Europäischen Parlaments am Dienstag in zweiter Lesung mit großer Mehrheit eine EU-Richtlinie zur grenzüberschreitenden Anerkennung von Schutzanordnungen in Strafsachen angenommen hat. Mit der neuen Richtlinie sollen diese Schutzanordnungen nun EU-weit anerkannt werden, ohne dass die Opfer ein erneutes Verfahren anstrengen müssen, wenn sie, beispielsweise aus beruflichen Gründen oder um den Wohnort zu wechseln, eine Grenze überqueren. Bisher galt dieser Schutz nur in dem Mitgliedstaat, in dem die Schutzanordnung ausgestellt wurde. Es handelt sich hier etwa um das Verbot für einen gewalttätigen Ehepartner, sein Opfer erneut zu verfolgen und zu bedrohen. Birgit Sippel: "Uns Sozialdemokraten geht es vor allem darum, Opfern von Straftaten wie Stalking oder häuslicher Gewalt – also zumeist Frauen und Kindern – das Recht zu garantieren, sich in allen Mitgliedstaaten der Union frei und ohne Angst bewegen zu können." Dem Parlament ist es in den Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten und der EU-Kommission gelungen, ein Recht auf Befreiung von zusätzlichen Kosten für die Opfer sowie die Verpflichtung zur Durchführung von Informationskampagnen und Bildungsprogrammen in die Richtlinie zu integrieren. "Als zentrale Punkte konnten wir zudem das Recht auf Information der Opfer sowie die Möglichkeit, die Verweigerung einer Europäischen Schutzanordnung anzufechten, durchsetzen. Mit dieser EU-Richtlinie leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Vollendung eines gemeinsamen Rechtsraums, in dem wir dem Opferschutz oberste Priorität einräumen", so Birgit Sippel. Hintergrund: Die Richtlinie geht auf einen Initiativvorschlag von zwölf Mitgliedstaaten vom März 2010 zurück. Die Kommission hat im Mai 2011 einen Vorschlag vorgelegt, der auch die grenzüberschreitende Anerkennung von Schutzanordnungen im Zivilrecht regeln soll.