12.09.2012Neue EU-Richtlinie – Rechte von Gewaltopfern EU-weit besser geschützt "Gemeinsame Mindeststandards sind ein wichtiger Schritt, um Opfern von Verbrechern europaweit Schutz zu garantieren, unabhängig vom Ort des Verbrechens und dem Wohnort des Opfers", begrüßte die innenpolitische Expertin der SPD-Europaabgeordneten Birgit Sippel am Mittwoch die Annahme der Richtlinie über Mindeststandards für die Rechte und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie für die Opferhilfe durch das Europäische Parlament. Die neue Richtlinie legt unter anderem in den folgenden Bereichen EU-weite Mindeststandards für den Schutz von Opfern fest: Recht auf Information und Opferhilfe, Anspruch auf rechtliches Gehör sowie angemessenen Opferschutz während der Vernehmung oder des Strafverfahrens. "Mit der neuen Richtlinie wird ein einheitlicher Rahmen für die Interessen von Verbrechensopfern geschaffen. Kinder, Frauen und andere besonders schutzbedürftige Personen erhalten endlich einen auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Schutz. Die stärkere Unterstützung und der Schutz von den Familienangehörigen der Opfer ist ebenso ein wichtiger Schritt, damit die Betroffenen besser mit der schwierigen Lage umgehen können", so Birgit Sippel. Birgit Sippel: "Es ist wichtig, die Grundrechte in Europa zu stärken und durch gemeinsame Mindeststandards mehr Vertrauen in die Justizsysteme der verschiedenen Mitgliedstaaten zu schaffen und so auch eine bessere Zusammenarbeit zu ermöglichen." Hintergrund: Der Richtlinienvorschlag der Kommission von Mai 2011 über Mindeststandards für die Rechte und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie für die Opferhilfe gehört zum sogenannten Opferschutzpaket, das die Rechte von Opfern in der EU stärker schützen und EU-weite Mindeststandards schaffen soll.