27.10.2011Neues EU-Fluggastdatenabkommen mit Australienmehrheitlich angenommen Fluggastdaten europäischer Passagiere werden künftig innerhalb streng gefasster Regeln den australischen Behörden übermittelt. Das Europäische Parlament hat dazu am Donnerstag in Straßburg einem entsprechenden neuen Abkommen mit Australien zugestimmt. Dazu erklärte Birgit Sippel, innenpolitische Expertin der SPD-Europaabgeordneten: "Australien ist ein souveräner Staat und legt seine Einreisebestimmungen eigenständig fest. Die Europäische Union kann deshalb die Datenübermittlung mit Australien nicht aufhalten oder gar verbieten. Aber es ist die Aufgabe der Europäischen Union, europäische Datenschutzstandards bei der Weitergabe von Fluggastdaten zu garantieren und den dafür notwendigen rechtlichen Rahmen entsprechend abzusichern. Das ist dem Parlament mit der Zustimmung zum Abkommen nun weitestgehend gelungen." Das Europäische Parlament hat bei den Verhandlungen zum neuen Abkommen viele seiner Forderungen durchgesetzt. Zu den Verbesserungen zählt beispielsweise eine im Vergleich zu dem ersten Abkommen enger gefasste Zweckbindung der Daten. Diese dürfen ausschließlich zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus genutzt werden. Außerdem verhindert das vom Parlament eingebrachte ‚Push-System’, dass Drittstaaten einen direkten Zugang zu den Fluggastinformationen haben und diese somit erst anfordern müssen. Auch müssen auf Grund der Datenauswertung gewonnene relevante Informationen an die Mitgliedstaaten, Europol und Eurojust umgehend weitergegeben werden. Birgit Sippel, betonte zudem: "Die Klagemöglichkeiten für Betroffene sowie die Sicherheitsvorkehrungen bezüglich der Datensicherheit sind positiv hervorzuheben." "Das Abkommen mit Australien sollte wegweisend für die Verhandlungen mit den USA sein. Im Gegensatz zu den USA konnten wir mit Australien die Konfliktpunkte weitestgehend ausräumen. Ich bin zuversichtlich, dass das neue Abkommen unsere Position bei den noch ausstehenden Verhandlungen mit den USA stärken wird", so Birgit Sippel. Abschließend machte Birgit Sippel noch einmal deutlich: "Das Abkommen mit Australien ist sicherlich nicht makellos. So ist eine Datenspeicherung von fünfeinhalb Jahren definitiv zu lang. Auch die mangelnde Definition von 'Profiling' ist nicht zufriedenstellend. Dennoch ist die Zustimmung zum Abkommen wichtig, da ein 'Nein' den Datenfluss von Fluggastinformationen letztlich nicht verhindern könnte. Die Folge daraus wäre eine nicht zu verantwortende Weitergabe an Daten ohne ausreichende Rechtsgrundlage.“