26.10.2011

Norwegen und USA – faire EU-Partner bei Galileo

Kooperationsabkommen zur Satellitennavigation mit Norwegen und den USA angenommen Nach dem Start der ersten beiden Galileo-Satelliten am vergangenen Freitag nimmt das europäische Satellitennavigationsprojekt weiter Gestalt an. Am Mittwoch hat das Europäische Parlament einstimmig der Ratifizierung zweier Kooperationsabkommen zugestimmt: eines mit Norwegen und eines mit den USA. Beide Abkommen sind für den Aufbau der Navigationsinfrastruktur sowie für die optimale Nutzung der Signale und Entwicklung von Anwendungen erforderlich. "Das Abkommen mit Norwegen ist wichtig, weil das Land zwei Bodenstationen beherbergen wird, die für das reibungslose Funktionieren von Galileo nötig sind", erläuterte der SPD-Abgeordnete Norbert GLANTE. Der Abkommenstext regelt die allgemeinen Grundsätze der Zusammenarbeit sowie die Rechte und Pflichten, die Norwegen vor allem im Bereich der Systemsicherheit eingehen wird. Auch der Schutz der Frequenzen vor Unterbrechungen und Störungen ist Teil des Vertrages. "Für den störungsfreien Betrieb ist die kontinuierliche Bereitstellung der Signale von großer Bedeutung", so Norbert GLANTE. Bei dem Abkommen mit den USA geht es um die Förderung, Bereitstellung und Nutzung der unterschiedlichen Satellitennavigationsprogramme Galileo und GPS und ihrer Anwendungen. Insbesondere steht die Interoperabilität der Signale und Frequenzen der beiden Systeme im Vordergrund. "Der Nutzer eines Navigationsgerätes wird nicht merken, ob er Signale vom europäischen Galileo oder vom amerikanischen GPS empfängt. Jedoch wird er merken, dass die Signale in Zukunft dann besser verfügbar sein werden", erklärte der Industrieexperte Norbert GLANTE. Ziel ist, dass sich die beide Betreiber absprechen, bevor sie Design- oder Leistungsstandards, Zertifizierungssysteme oder Lizenzanforderungen festgelegen. "Das Abkommen mit den USA regelt auch, dass keine künstlichen Hürden aufgebaut werden, die den Handel mit Navigationsdienstleistungen und Produkten behindern", so Norbert GLANTE abschließend. Der Bericht wurde im vereinfachten Verfahren behandelt. Das Abkommen mit den USA tritt unmittelbar nach Abschluss des Ratifizierungsprozesses in Kraft und wird für die Dauer von zehn Jahren geschlossen. Das Abkommen mit Norwegen tritt einen Monat nach Abschluss der Ratifizierung in Kraft und ist unbegrenzt gültig.