05.11.2013Ohne Konto keine wirtschaftliche Teilhabe Der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments hat sich am Dienstag in einer Stellungnahme mehrheitlich für das Recht auf ein Bankkonto mit Basisfunktionen ausgesprochen. "Ein Bankkonto ist heute Grundvoraussetzung für die Teilhabe am wirtschaftlichen Leben", betont die Sprecherin der Sozialdemokraten im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz Evelyne Gebhardt. "Deshalb wird der Zugang dazu bald erleichtert. Der Mobilität in Europa dürfen keine Fußfesseln angelegt werden. Bürokratische Hürdenläufe, um ein Bankkonto für die alltäglichen Geschäfte eröffnen zu können, dürfen die Bürger nicht weiter einschränken", begründet die Parlamentarierin den Vorstoß für die geplante Richtlinie. Nach Schätzungen der Weltbank gibt es derzeit rund 58 Millionen Bürger in der EU, die nicht über ein Zahlungskonto verfügen. Oft können sie kein Bankkonto eröffnen, weil sie aufgrund ihrer Tätigkeiten sehr mobil sind und daher über keine ständige Anschrift verfügen. "Neben Wohnsitzlosen wird auch Studierenden, Saisonarbeitern oder freien Dienstleistern bisher in einigen europäischen Mitgliedstaaten der Zugang zu einem Bankkonto verweigert. Das Recht auf ein sogenanntes Basiskonto wird in Zukunft allen Bürgern in der EU den alltäglichen Zahlungsverkehr ermöglichen", so die SPD-Abgeordnete Evelyne Gebhardt. Die geplante Richtlinie sieht außerdem EU-weite Anforderungen an die Transparenz von Kontogebühren vor, um Verbrauchern den Vergleich und die Wahl von Finanzdienstleistern zu erleichtern. "Dem Kontoinhaber muss klar ersichtlich sein, für welche Dienstleistungen er welche Gebühren zu erwarten hat", fordert die SPD-Verbraucherschutz-Expertin Evelyne Gebhardt. Auch der Wechsel zwischen Finanzdienstleistern soll laut der Sozialdemokratin künftig erleichtert werden: "Ein Bankkonto darf nicht zur Kostenfalle für den Verbraucher werden. Ein unkomplizierter Wechsel zwischen Anbietern muss daher gewährleistet sein.“ Hintergrund: Nach der Intervention des Europäischen Parlaments mit einem legislativen Initiativbericht aus dem Jahr 2012, legte die Kommission im Mai 2013 einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontogebühren, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen vor. Der federführende Wirtschaftsausschuss wird voraussichtlich Anfang Dezember darüber abstimmen. Weitere Informationen: Evelyne Gebhardt +32 228 454 66 und Jan Rößmann (Pressesprecher) +32 473 86 45 13 (GSM)