11.02.2014Online buchen mit stärkerem Verbraucherschutz Reisende sollen künftig von einheitlichen europäischen Regeln für Pauschal- oder sogenannte Bausteinreisen profitieren. Dies hat der Ausschuss für Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments am Dienstag in Brüssel beschlossen. "Heute stellen sich immer mehr Menschen ihre Reisen im Internet individuell zusammen. Gerade wenn Reisen von verschiedenen Anbietern durchgeführt werden, wäre mit Inkrafttreten dieses Berichtes klar, wer im Falle von Stornierungen oder Verzögerungen haftet. Die heutige Entscheidung bedeutet ein Mehr an Verbraucherschutz", begrüßt die Sprecherin der Sozialdemokraten im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, Evelyne Gebhardt, den Vorschlag zur Revision der entsprechenden Richtlinie. „Für zu viele Bürger und Bürgerinnen wurde der verdiente Jahresurlaub in der Vergangenheit zum Albtraum aufgrund der derzeitigen Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Haftung, Preisen oder dem Recht auf Entschädigung. Klare Regeln, vor allem für sogenannte Bausteinreisen, sind deshalb überfällig“, so die Verbraucherschutzexpertin Evelyne Gebhardt. Als Pauschalreisen gelten Reisen, die in der Regel Unterbringung und Beförderung miteinbeziehen, oder sonstige im Paket verkaufte touristische Dienstleistungen. Bei Bausteinreisen werden unterschiedliche Dienstleistungen vom Verbraucher zusammengefügt und bei einem Veranstalter gebündelt. Diese sind bisher nicht von der Pauschalreiserichtlinie erfasst. Bei der Buchung von Reisen ist dies allerdings oft für Verbraucher nicht ersichtlich. "Europaweite einheitliche Regeln vor der Reisebuchung, währenddessen und danach erleichtern sorgloses Reisen in Europa. Jetzt kommt es endlich zur Angleichung der Haftungsregeln", freut sich die SPD-Abgeordnete Evelyne Gebhardt. Bei Pauschalreisen haftet der Veranstalter. "Dies hätten wir uns für Bausteinreisen auch gewünscht." Hier haben die Sozialdemokraten erreicht, dass wenigstens die Mitgliedstaaten entscheiden können, ob der Veranstalter der jeweiligen Bausteinreise haftet, der die Dienstleistungen verbindet und die Zahlungen entgegennimmt oder die einzelnen Dienstleister selbst. Von den Parlamentariern verbessert wurden am Vorschlag der EU-Kommission auch die Bestimmungen zu höherer Gewalt, Stornierungen oder Vertragsänderungen. "Vereinbarte Reisekosten dürfen vom Veranstalter nicht einfach verändert werden. Vertragsänderungen sind nur mit unverzüglicher Benachrichtigung und Zustimmung des Reisenden möglich“, erklärt Evelyne Gebhardt. "Jeder Kunde hat zudem dann künftig das Recht, den Vertrag aufzulösen." Ebenso ist die sofortige Rückerstattung der geleisteten Zahlungen in dem neuen Regelwerk vorgesehen, auch in Insolvenzfällen. Hintergrund: Die bisherige Pauschalreiserichtlinie stammt aus dem Jahr 1990. Der Vorschlag der EU-Kommission vom Juli 2013 berücksichtigt die steigende Zahl von Reisebuchungen im Internet. Der Reisemarkt setzt sich aus rund 90.000 Reisebüros und Reiseveranstaltern zusammen, von denen 80 Prozent Pauschalreisen anbieten. Die entsprechende Plenarabstimmung soll im März stattfinden. Weitere Informationen: Büro Gebhardt +32 228 45466 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)