17.04.2014"Opfer von Kartellen werden leichter entschädigt" Für Opfer von Wettbewerbsverstößen ist es künftig leichter, Entschädigung einzuklagen. Das Europäische Parlament hat am Donnerstag mit einer großen Mehrheit die Richtlinie zu Schadensersatzklagen im Wettbewerbsrecht verabschiedet. Obwohl der EU-Vertrag das Recht auf vollständigen Schadensersatz garantiert, erweist sich der Klageweg in der Praxis häufig als schwierig. Darüber hinaus variieren die nationalen Regelungen mitunter stark, wodurch eine erhebliche Rechtsunsicherheit für die Kläger besteht. Eine Harmonisierung auf europäischer Ebene war deshalb längst überfällig. Bernhard RAPKAY, stellvertretender Vorsitzender der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament und Co-Berichterstatter für die Richtlinie, ist mit dem Ergebnis zufrieden. "Unser Hauptanliegen ist, dass diejenigen, denen wirtschaftlicher Schaden zugefügt wurde, vollständig und mit zumutbarem Aufwand dafür entschädigt werden, wie im Falle von Kartellen. Durch klare Regeln, zum Beispiel für den Zugang zu klagerelevanten Beweisdokumenten, haben wir die Rechte und Rechtswege der Opfer mit dieser Richtlinie eindeutig gestärkt." "Wettbewerbsverstöße sind oftmals außerordentlich schwierig aufzudecken und können beispielsweise aufgrund mehrstufiger Vertriebsbeziehungen höchst komplex sein“, so Bernhard RAPKAY. „Gleichzeitig richten solche Verstöße enorme wirtschaftliche Schäden an. Deshalb ist es umso wichtiger, dass ein funktionierendes System aus Aufsicht, Ahndung von Verstößen und Entschädigung den fairen Wettbewerb in Europa sichert. Der rechtliche Rahmen für ein solches System steht nun mit dieser Richtlinie.“ Weitere Informationen: Büro Rapkay +32 2 28 47593 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)