20.11.2014Osborne scheitert mit Lobby-Arbeit für Finanzkonzerne Der Europäische Gerichtshof hat am Donnerstag ein Gutachten zur Rechtmäßigkeit der EU-Regelung über Banker-Boni vorgelegt. Hintergrund ist eine Klage Großbritanniens gegen die europäisch beschlossene Begrenzung der Zahlungen. „Diese Klage ist eine Verzweiflungstat von Herrn Osborne ", so Udo Bullmann. Der Vorsitzende der SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament war maßgeblich an der Aushandlung der Boni-Deckelung beteiligt. „Anstatt den britischen Bankensektor neu aufzustellen, lobbyiert die britische Regierung für Finanzkonzerne, die für die weltweite Krise verantwortlich sind. Bereits bei der Aushandlung damals gab es keinen Zweifel, dass die Begrenzung der Bankerboni rechtmäßig ist.“ „Gut, dass der Gutachter des Europäischen Gerichtshofes diesem Treiben heute einen weiteren Riegel vorschiebt", so Udo Bullmann. "Exzessive und unverantwortliche Risiken dürfen nicht mit mehreren Jahresgehältern prämiert werden. Deshalb muss die Bonusdeckelung endlich überall umgesetzt werden. Nach Bankenrettungspaketen in Milliardenhöhe ist auch die britische Bevölkerung nicht mehr bereit, diese Schieflage hinzunehmen. Herr Osborne sollte das akzeptieren, statt weiterhin den schlechten Verlierer zu mimen." Das Gericht folgt in den meisten Fällen dem Generalanwalt, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes wird für Anfang 2015 erwartetet. Weitere Informationen: Büro Bullmann +33 3881 47342 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)