25.02.2014

Produktvergleich im Internet muss Verbraucherrecht bleiben

Das Europäische Parlament hat am Dienstag in erster Lesung für ein Gesetzespaket zu Handelsmarken gestimmt. Die Europäische Kommission hatte im März 2013 Vorschläge zur Reformierung des Europäischen Markenrechts vorgelegt, das seit fast zwanzig Jahren nicht mehr grundlegend verändert wurde: eine Verordnung zur Überarbeitung der Europäischen Marke und eine Richtlinie zur Angleichung der nationalen Marken. "Der verabschiedete Text ist eine Basis für ein Markensystem, das heutigen Bedürfnissen entspricht“, so Bernhard RAPKAY, Mitglied im federführenden Rechtsausschuss und stellvertretender Vorsitzender der S&D-Fraktion im Europäischen Parlament. „Uns Sozialdemokraten war die Stärkung der Verbraucherrechte dabei besonders wichtig. Grundrechte wie die Meinungsfreiheit müssen selbstverständlich auch innerhalb des Markensystems gelten. So darf das Markenrecht Verbraucher nicht daran hindern, auf Internetportalen Produkte zu vergleichen.“ „Auch im Kampf gegen Produktpiraterie sind wir weitergekommen“ so Bernhard RAPKAY. „Gefälschte Transitwaren, die Schmuggler über Europa in Drittländer transportieren, sind schärferen Kontrollen ausgesetzt. Wobei gleichzeitig sichergestellt wird, dass der legale Warenstrom durch die Bestimmungen nicht behindert wird. Das Parlament hat seine Hausaufgaben gemacht. Nun muss sich der Ministerrat einigen, damit Bürger und Unternehmen von einem zeitgemäßen Markenrecht profitieren können.“ Da die Beschlussfassung im Ministerrat stockt, konnten sich die EU-Gremien nicht, wie zunächst geplant, in erster Lesung einigen. Weitere Informationen: Büro Rapkay +32 2 28 47593 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)