23.10.2013

Protest ist nicht Piraterie!

Die Festsetzung in Untersuchungshaft von 30 Greenpeace-Aktivisten durch russische Behörden am 19. September und ihre Anklage wegen Piraterie sind Thema einer Aussprache, die das Europäische Parlament am Mittwochnachmittag mit EU-Kommission und Rat führen wird. "Die Greenpeace-Aktion an der Ölbohrinsel Prirazlomnaya in der Barentssee war eine friedliche und gewaltfreie Protestaktion“, erklärt Knut Fleckenstein, SPD-Europaabgeordneter und Vorsitzender der EU-Russland-Delegation im Europäischen Parlament: „Sie zielte nicht darauf ab, die Bohrinsel in die Gewalt von Greenpeace zu bringen, sondern darauf, Aufmerksamkeit zu erlangen. Ein demokratischer Staat sollte friedlichen Protest akzeptieren und nicht als Piraterie diffamieren. Ich hoffe zudem, dass es so schnell wie möglich zu einem Freispruch vom Vorwurf der Piraterie kommt und auch nicht ersatzweise andere Vorwürfe fabriziert werden." Bei seiner Reise nach Moskau vom 28. bis 30. Oktober und den dort geplanten gemeinsamen Sitzungen von Mitgliedern des Europäischen Parlaments und den beiden Kammern des russischen Parlaments (Staatsduma und Föderationsrat) wird sich Knut Fleckenstein auch für die Freilassung der 30 Besatzungsmitglieder aus 19 verschiedenen Ländern einsetzen. Hintergrund: Zwei Mitglieder der Besatzung des Greenpeace-Schiffs "Arctic Sunrise" waren am 18. September bei ihrem Versuch, auf die Ölbohrinsel von Gazprom zu klettern, durch die russische Küstenwache festgenommen worden. Am folgenden Tag brachten russische Behörden das Greenpeace-Schiff auf, das am 24. September vor dem russischen Murmansk vor Anker ging. Seitdem befinden sich alle 30 Besatzungsmitglieder mindestens bis zum 24. November in Untersuchungshaft. Gegen sie wird der Vorwurf der Piraterie nach Artikel 227 des russischen Strafgesetzbuches erhoben; bei einer Verurteilung würden bis zu 15 Jahre Haft drohen. Die bisher eingereichten Anträge auf Freilassung gegen Kaution wurden durch ein Gericht abgelehnt. Das Greenpeaceschiff befand sich in internationalen Gewässern und segelte unter niederländischer Flagge. Da das Schiff und seine Besatzung nach wie vor in Russland festgehalten werden, haben die Niederlande am 4. Oktober ein Schiedsgerichtsverfahren gegenüber Russland vor dem Internationalen Seegerichtshof in Hamburg eingeleitet. Wie das Außenministerium am Mittwoch mitteilte, will Russland jedoch die Zuständigkeit des Internationalen Seegerichtshofs in diesem Fall nicht anerkennen und wird an den Verhandlungen nicht teilnehmen. Weitere Informationen: Büro Fleckenstein +32 2 28 47548 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)