16.04.2014

"Ratsvorschlag war eine einzige Provokation"

Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am Mittwoch den Vorschlag des Umweltausschusses zur Neufassung der Verordnung zum Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) angenommen. Zuvor hatten das Europäisches Parlament und der Rat ihre Verhandlungen zu CITES im März abgebrochen. Grund dafür war ein inakzeptabler Vorschlag der Ratspräsidentschaft, der jegliche Grundlage für eine Verhandlung auf Augenhöhe entbehrte. Die Ansätze der Institutionen zu sekundären Rechtakten lagen zu weit auseinander. Die Verhandlungen werden erst in zweiter Lesung wieder aufgenommen "Der zuvor präsentierte Kommissionsvorschlag enthielt eine klare Kodifizierung des bestehenden Texts nach den Komitologieregeln des Lissabon Vertrags. Der Ratsvorschlag, in dem fast alle delegierten Rechtsakte mit Durchführungsrechtsakten ersetzt wurden kann als pure Provokation in Richtung Parlament gesehen werden", sagte Matthias GROOTE, SPD-Europaabgeordneter und Vorsitzender des Umweltausschusses im Europäischen Parlament. Die Vorrechte des Parlaments müssen gesichert werden Die Position des Europäischen Parlaments bezüglich der Verwendung von sekundären Rechtsakten nach dem Lissabonvertrag wurde in vielen Verhandlungen deutlich gemacht. Diese Position besagt, dass in allen Fällen, die vorher in der sogenannten Regelungsverfahren mit Kontrolle behandelt werden, nun auf Grundlage von Artikel 290 AEUV angepasst werden sollten und demnach in delegierte Rechtsakte umgewandelt werden. “Die institutionellen Vorrechte des Parlaments dürfen in Trilogen nicht untergraben werden. Das hat der Bericht zu Komitologieverfahren, den wir im zweiten Februarplenum abgestimmt haben, noch einmal deutlich gemacht. Hätten wir den Vorschlag des Rates als Verhandlungsgrundlage angenommen, hätten wir entgegen der Vorgabe des Parlaments gehandelt. Das hätte die Parlamentsposition geschwächt und einen negativen Präzedenzfall für weitere Triloge geschaffen", bemerkte Matthias GROOTE. "Das Europaparlament hat heute gezeigt, dass es sich nicht übern Tisch ziehen lässt." Hintergrund Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES), das im Jahr 1973 unterzeichnet wurde, zielt darauf ab, den Handel mit gefährdeten Pflanzen und Tieren so zu gestalten, dass das Überleben der Arten nicht bedroht wird. Die Ratsverordnung EC 338/97 regelt den Schutz von freilebenden Tieren und Pflanzen, indem sie deren Handel reguliert. Sie legt Normen für Import, Export, Re-export sowie EU-internen Handel mit gefährdeten Arten, die im Anhang der Verordnung aufgelistet sind fest. Abänderungen in der Liste werden durch Kommissionsverordnungen geregelt. Nach Annahme des Lissabonvertrags und der damit verbundenen Veränderungen im Bereich der sekundären Rechtsakte wurde eine Neufassung der Verordnung EC 338/97 vorgeschlagen um diese Veränderungen in geltendes Recht zu übertragen. Offizielle Verhandlungen mit dem Rat unter der italienischen Ratspräsidentschaft wieder aufgenommen. Die Gesetzgebung, die zur Zeit in Kraft ist, gilt bis zu einer Einigung weiter. Für weitere Informationen: Abgeordnetenbüro Groote +32 228 31580.