12.12.2013

Recht auf Bankkonto ist Basis für gesellschaftliche Teilhabe

Zukünftig sollen Bürger und Bürgerinnen europaweit einen gesetzlichen Anspruch auf ein Bankkonto mit grundlegenden Funktionen haben. Das hat das Europäische Parlament in seiner Plenarsitzung am Donnerstag in Straßburg beschlossen. „Kein Mensch in Europa darf mehr allein auf das Wohlwollen seiner Bank angewiesen sein, wenn er ein Konto eröffnen möchte. 2,5 Millionen Antragssteller, denen bisher ein Konto verwehrt wurde, erhalten nun endlich einen Rechtsanspruch darauf. Ein Bankkonto ist kein Luxus, sondern die Basis für gesellschaftliche Teilhabe“, unterstreichen die SPD-Europaabgeordneten Peter Simon, Mitglied im federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Währung, und Evelyne GEBHARDT, Verfasserin der Stellungnahme im mitberatenden Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. Nach Schätzungen der Weltbank gibt es derzeit rund 58 Millionen Bürger in der EU, die nicht über ein Zahlungskonto verfügen. "Es kann nicht länger sein, dass Studierenden, Saisonarbeitern oder freien Dienstleistern ein Bankkonto verweigert wird, nur weil sie aufgrund ihrer Tätigkeit keinen festen Wohnsitz haben. Das Recht auf ein Basiskonto beendet endlich den Ausschluss dieser Menschen vom wirtschaftlichen Leben", so die SPD-Abgeordnete Evelyne Gebhardt. Die Sozialdemokraten haben den Gesetzesvorschlag der EU-Kommission in vielen Punkten im Interesse der Verbraucher verbessert. „Der Nutzer eines Basiskontos darf kein Kunde zweiter Klasse sein. Deshalb haben wir uns mit Erfolg dafür eingesetzt, dass alle gängigen Bankdienstleistungen wie Überweisungen und Abhebungen an Terminals oder Online-Banking auch mit einem Basiskonto ermöglicht werden sollen“, unterstreicht Peter Simon. Falls eine Bank einem Verbraucher ein Basiskonto verwehre, müsse sie diesem die konkreten Gründe nennen und auf Rechtsmittel verweisen. Neben dem Recht auf ein Basiskonto hat das Europäische Parlament zudem mehr Transparenz und Vergleichbarkeit bei den Gebühren für Kontodienstleistungen, wie etwa Überziehungszinsen, durchgesetzt. Auch grenzüberschreitende Kontowechsel sollen in Zukunft erleichtert werden. Dabei soll die neue Bank die komplette Abwicklung des alten Kontos übernehmen und diese so zeitnah und kostengünstig wie möglich durchführen. „Menschen, die in der Europäischen Union mobil sein möchten, dürfen nicht länger Steine in den Weg gelegt werden: Deshalb reduziert die neue Richtlinie den bürokratischen Aufwand, den ein Kontowechsel mit sich bringt“, so Evelyne Gebhardt und Peter Simon abschließend. Für weitere Informationen: Büro Peter Simon, Tel. +32 228 47558, Büro Evelyne Gebhardt +32 228 45466 und Algara Stenzel (Pressesprecherin) +32 473 93 00 60