30.06.2016

Richtige Prioritäten auf Beschäftigung und Flüchtlingspolitik

„Der Kommissionsvorschlag zum EU-Haushalt 2017 legt zu Recht einen klaren Fokus auf die Flüchtlingskrise und die Bekämpfung der Fluchtursachen“, sagt Jens Geier. Der Berichterstatter des Europäischen Parlaments zeigt sich in den Grundsätzen einverstanden mit dem Vorschlag der Kommission. „Ob die Anstrengungen der EU-Kommission, für Wachstum und Beschäftigung in der EU zu sorgen, ausreichen, werden wir im Haushaltsausschuss in den kommenden Wochen genau prüfen“, so Jens Geier. Die Europäische Kommission hat in ihrem am Donnerstag, 30. Juni 2016 vorgestellten Vorschlag Verpflichtungsermächtigungen von 157,7 Milliarden Euro und Zahlungsermächtigungen von 134,9 Milliarden Euro vorgeschlagen. Dabei schöpft sie sowohl bei der Aufnahme von Flüchtlingen in den Mitgliedstaaten (Rubrik 3) als auch bei der Bekämpfung von Fluchtursachen (Rubrik 4) alle zur Verfügung stehenden Mittel aus. Mit Sonderinstrumenten geht sie sogar über die Obergrenzen des Mehrjährigen Finanzrahmens hinaus. „Wir haben als Europäisches Parlament bereits im vergangenen Jahr durchgesetzt, dass alle zur Verfügung stehenden Mittel auch genutzt werden. Gut, dass die Kommission positiv auf unsere erneute Forderung reagiert hat und für das Überwinden dieser Krise keine Mittel ungenutzt lässt“, sagt der stellvertretende Vorsitzende des Haushaltsausschuss im Europäischen Parlament Jens Geier. Um die Sonderinstrumente mobilisieren zu können, schlägt die Kommission vor, nicht verplante Mittel in der Landwirtschaft und der Verwaltung zu streichen, um so weitere Mittel für die Flüchtlingspolitik freizuschaufeln. „Das Hin- und Hergeschiebe von Geldern im EU-Haushalt zeigt, dass der Finanzrahmen so wie er 2013 verhandelt wurde, inzwischen völlig realitätsfern ist und schon lange nicht mehr die aktuellen Herausforderungen widerspiegelt“, kritisiert der SPD-Europaabgeordnete Jens Geier. „Auch wenn der EU-Haushalt 2017 jetzt endlich die richtigen politischen Prioritäten setzt, muss der Mehrjährige Finanzrahmen dringend grundlegend überarbeitet werden“, so Jens Geier. „Der Brexit-Vote hat zunächst keine Auswirkungen auf den Haushalt 2017“, erklärt Jens Geier. „So lange das Vereinigte Königreich keinen Antrag unter Artikel 50 stellt, ist es ein Mitgliedstaat mit allen Rechten und Pflichten und muss daher auch weiter seinen Anteil am EU-Haushalt zahlen - ob die britische Regierung will oder nicht.“ Weitere Informationen: Büro Geier +32 2 28 45874 und Jan Rößmann +473 930 060 (Pressesprecher)